Guten Tag sehr geehrte Forenmitglieder,
aus gegebenem Anlaß stellt sich mir folgende Frage, die mir hoffentlich jemand baldmöglichst beantworten möchte.
Gibt es eine generelle gesetzliche Grundlage von welcher Summe die Wertsicherung des Mietzinses berechnet wird?
Wird von der Gesamtmiete, inkl. BK, HZ, WW, oder exklusive dieser Kosten, also von der Nettomiete berechnet?
Für Antworten schon im Voraus herzlichen Dank
mfg. E.S.
Berechnung der Wertsicherung von Brutto oder Nettomiete?
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 73 Gäste