Sauna in Mietwohnung?

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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max6
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Sauna in Mietwohnung?

Beitrag von max6 » 11.12.2016, 21:39

Hallo liebe Forengemeinde!
Ich habe mich extra registriert um die folgende Frage zu klären:
Ich wohne derzeit in einer Eigentumswohnung und besitze eine Sauna. Da ich aber die Wohnung realtiv bald verkaufen muss, stellt ich für mich nun die Frage, ob ich die Sauna in eine Mietwohnung mitnehmen darf. Dafür müsste in der Mietwohnung eine stärkere Leitung und Sicherung eingezogen werden. Meiner Auffassung würden 2 Paragraphen des Mietrechtsgesetzs für mein Vorhaben zutreffen:
MRG §4 und §9
Kann mir der Vermieter diesen Wunsch verweigern? Muss ich ihn vor Abschluss des Mietvertrages in Kenntnis darüber setzen?
Vielen Dank im Voraus!



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 11.12.2016, 22:23

Die Anwendbarkeit des § 9 MRG setzt zunächst eine Anwendbarkeit des MRG (§ 1) voraus. Sie müssten daher eruieren, ob Ihr Mietverhältnis in den Voll- oder-Teil oder Nichtanwendungsbereich des MRG fällt.

Grundsätzlich hat der Mieter bei solchen wesentlichen Veränderungen den Vermieter immer in Kenntnis zu setzen.

Das Einbauen einer Sauna kann weder als wesentlicher Vorteil für den Vermieter noch als notwendige Veränderung des Bestandsstückes gesehen werden.

Ich würde das also im Voraus genau (schriftlich) mit dem Vermieter klären.

Die Schaffung einer Sauna fällt außerdem unter keinen der in § 9 Abs 2 MRG genannten Privilegierungstatbestände.

MfG
lexlegis

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