Verein-Mietrecht
Verfasst: 26.11.2016, 15:14
Liebe Community!
Ich hätte eine Frage die mich schon des Längerem beschäftigt.
Es geht um ein Mitbenützungsrecht auf Räumlichkeiten die Verein A, Verein B schriftlich und notariell eingeräumt hat.
Verein A hat ist Mieter des Hauses in dem sich die besagte Räumlichkeit befindet
Ich darf euch kurz mal die Fakten darlegen.
Das Mitbenützungsrecht auf einen Raum eines grösseren Hauses wurde dem Verein B im Jahre 1982 auf 30 Jahre eingeräumt und zwar unentgeltlich, ohne Wertsicherung.
Das heisst, die 30 Jahre waren eigentlich im Jahr 2012 vorüber.
Es wurde aber damals, bis heute keinen weiteren Verhandlungen geführt, weder von Verein a, noch von Verein B und die Räumlichkeiten wurden von Verein B bis zum heutigen Tag benutzt.
Nun hat sich der Vorstand von Verein A neu konstituniert, der Verein besteht natürlich noch aber der Vorstand hat gewechselt. Dieser neue Vorstand hat nun ambitionierte Pläne und will Verein B nun "draussen "haben.
So weit die Eckdaten.
Meine Fragen wären jetzt:
Welches Recht kommt heir zur Anwendung?
Ist oben beschriebener Vertrag ein Mietvertrag?
Kann man sich auf das MRG berufen? Dann wäre der Meitvertrag ja mittlerweile ein unbefristeter Vertrag!
Kann man den Zins für die Miete der Räumlichkeit erhöhen? Also von unentgeltlich auf ...??...? Und auf wieviel?
Wenn das MRG heir keine Anwendung findet, welches Recht wird heir dann angewandt? Das Gewerberecht oder einfach das ABGB?
Kann Verein B von Verein A einfach "rausgeschmissen" werden und wie lange wäre eine etwaiige Kündigungszeit?
Ich darf mich jedenfalls schon im Voraus für eure Antworten bedanken und bin schon gespannt auf eure Meinungen dazu.
Danke und lg
Ich hätte eine Frage die mich schon des Längerem beschäftigt.
Es geht um ein Mitbenützungsrecht auf Räumlichkeiten die Verein A, Verein B schriftlich und notariell eingeräumt hat.
Verein A hat ist Mieter des Hauses in dem sich die besagte Räumlichkeit befindet
Ich darf euch kurz mal die Fakten darlegen.
Das Mitbenützungsrecht auf einen Raum eines grösseren Hauses wurde dem Verein B im Jahre 1982 auf 30 Jahre eingeräumt und zwar unentgeltlich, ohne Wertsicherung.
Das heisst, die 30 Jahre waren eigentlich im Jahr 2012 vorüber.
Es wurde aber damals, bis heute keinen weiteren Verhandlungen geführt, weder von Verein a, noch von Verein B und die Räumlichkeiten wurden von Verein B bis zum heutigen Tag benutzt.
Nun hat sich der Vorstand von Verein A neu konstituniert, der Verein besteht natürlich noch aber der Vorstand hat gewechselt. Dieser neue Vorstand hat nun ambitionierte Pläne und will Verein B nun "draussen "haben.
So weit die Eckdaten.
Meine Fragen wären jetzt:
Welches Recht kommt heir zur Anwendung?
Ist oben beschriebener Vertrag ein Mietvertrag?
Kann man sich auf das MRG berufen? Dann wäre der Meitvertrag ja mittlerweile ein unbefristeter Vertrag!
Kann man den Zins für die Miete der Räumlichkeit erhöhen? Also von unentgeltlich auf ...??...? Und auf wieviel?
Wenn das MRG heir keine Anwendung findet, welches Recht wird heir dann angewandt? Das Gewerberecht oder einfach das ABGB?
Kann Verein B von Verein A einfach "rausgeschmissen" werden und wie lange wäre eine etwaiige Kündigungszeit?
Ich darf mich jedenfalls schon im Voraus für eure Antworten bedanken und bin schon gespannt auf eure Meinungen dazu.
Danke und lg