Mitbewohner / Untervermietung (WGG)
Verfasst: 19.11.2016, 18:53
Hallo! Ich bin neu hier und habe mich konkret wegen dieser Anfrage angemeldet.
Ich wohne gemeinsam mit meiner Partnerin in einer Mietwohnung, die einer gemeinnützigen Bauvereinigung gehört. Die Wohnung ist 71m² groß, 3 Zimmer; meine Freundin und ich studieren beide und finanzieren die Miete aus Beihilfen, Unterhalt und Nebeneinkünften.
Nun ist es so, dass eine gute Freundin meiner Partnerin, die bislang in Deutschland lebt, gerne nach Österreich übersiedeln würde, um hier eine Ausbildung zu machen (bis zum nächsten Herbst, wenn das Schuljahr beginnt, würde sie vorübergehend einen Job irgendeiner Art annehmen, bzw. sich beim AMS melden). Meine Freundin und ich haben ihr angeboten, vorübergehend in unserer Wohnung als Gast zu wohnen.
Wir haben dann aber überlegt, ob es nicht eine gute Idee wäre, sie bei uns einziehen zu lassen und die Wohnung fortan als WG zu führen. Eines unserer Zimmer wird von uns kaum benutzt, sie könnte dann in dieses einziehen. Uns wäre das willkommen, weil wir die Mietkosten dann dritteln könnten.
Nur: Der Mietvertrag sieht keine Untervermietung vor. Ich zitiere:
Dem Mieter ist es - abgesehen von den unabdingbaren Rechten gemäß § 11 MRG - nicht gestattet, das Bestandsobjekt oder Teile davon entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zur Verfügung zu stellen oder sonst in irgendeiner Weise weiterzugeben.
Der Mieter verpflichtet sich, die Abtretung seiner Mietrechte, soweit sie gesetzlich zulässig ist, der Vermieterin anzuzeigen und haftet für alle Folgen der Abtretung, insbesondere aus der Verletzung allfälliger Förderungsvorschriften.
Nun habe ich § 11 MRG selbstverständlich durchgelesen und auf mehreren Infoseiten gesehen, dass eine teilweise Untervermietung nicht untersagt werden kann, selbst wenn der Vertrag dies so behauptet - mit einigen wenigen Ausnahmen, die aber in unserem Fall nicht gegeben wären (kein Überbelag). Ich wollte mich aber noch einmal absichern. Stimmt das so? Können wir uns darauf einstellen, dass besagte Freundin bei uns ohne Probleme einziehen kann?
Zu guter Letzt noch eine Frage am Rande - ich habe einen Artikel im Kurier (online) zum Thema WGs gelesen. Darin steht, ich zitiere:
Wenn ein Hauptmieter jemanden unentgeltlich bei sich wohnen lässt, kann man nicht von einer Untermiete sprechen. Ein Mitbewohner zahlt keine Miete und hat keinen Vertrag. Er ist aber auch nicht geschützt und kann vom Hauptmieter jederzeit auf die Straße gesetzt werden. Der Vermieter kann nicht verbieten, dass der Mieter jemanden unentgeltlich bei sich wohnen lässt.
Stimmt das? Ich konnte, abgesehen von diesem Artikel, für diese Behauptung keine Belege finden.
Danke schon mal für eure Antworten!
Ich wohne gemeinsam mit meiner Partnerin in einer Mietwohnung, die einer gemeinnützigen Bauvereinigung gehört. Die Wohnung ist 71m² groß, 3 Zimmer; meine Freundin und ich studieren beide und finanzieren die Miete aus Beihilfen, Unterhalt und Nebeneinkünften.
Nun ist es so, dass eine gute Freundin meiner Partnerin, die bislang in Deutschland lebt, gerne nach Österreich übersiedeln würde, um hier eine Ausbildung zu machen (bis zum nächsten Herbst, wenn das Schuljahr beginnt, würde sie vorübergehend einen Job irgendeiner Art annehmen, bzw. sich beim AMS melden). Meine Freundin und ich haben ihr angeboten, vorübergehend in unserer Wohnung als Gast zu wohnen.
Wir haben dann aber überlegt, ob es nicht eine gute Idee wäre, sie bei uns einziehen zu lassen und die Wohnung fortan als WG zu führen. Eines unserer Zimmer wird von uns kaum benutzt, sie könnte dann in dieses einziehen. Uns wäre das willkommen, weil wir die Mietkosten dann dritteln könnten.
Nur: Der Mietvertrag sieht keine Untervermietung vor. Ich zitiere:
Dem Mieter ist es - abgesehen von den unabdingbaren Rechten gemäß § 11 MRG - nicht gestattet, das Bestandsobjekt oder Teile davon entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zur Verfügung zu stellen oder sonst in irgendeiner Weise weiterzugeben.
Der Mieter verpflichtet sich, die Abtretung seiner Mietrechte, soweit sie gesetzlich zulässig ist, der Vermieterin anzuzeigen und haftet für alle Folgen der Abtretung, insbesondere aus der Verletzung allfälliger Förderungsvorschriften.
Nun habe ich § 11 MRG selbstverständlich durchgelesen und auf mehreren Infoseiten gesehen, dass eine teilweise Untervermietung nicht untersagt werden kann, selbst wenn der Vertrag dies so behauptet - mit einigen wenigen Ausnahmen, die aber in unserem Fall nicht gegeben wären (kein Überbelag). Ich wollte mich aber noch einmal absichern. Stimmt das so? Können wir uns darauf einstellen, dass besagte Freundin bei uns ohne Probleme einziehen kann?
Zu guter Letzt noch eine Frage am Rande - ich habe einen Artikel im Kurier (online) zum Thema WGs gelesen. Darin steht, ich zitiere:
Wenn ein Hauptmieter jemanden unentgeltlich bei sich wohnen lässt, kann man nicht von einer Untermiete sprechen. Ein Mitbewohner zahlt keine Miete und hat keinen Vertrag. Er ist aber auch nicht geschützt und kann vom Hauptmieter jederzeit auf die Straße gesetzt werden. Der Vermieter kann nicht verbieten, dass der Mieter jemanden unentgeltlich bei sich wohnen lässt.
Stimmt das? Ich konnte, abgesehen von diesem Artikel, für diese Behauptung keine Belege finden.
Danke schon mal für eure Antworten!