Ex-Vermieter lässt wohnung sanieren ohne vorherige Info??

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Simsi
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Ex-Vermieter lässt wohnung sanieren ohne vorherige Info??

Beitrag von Simsi » 18.10.2016, 15:10

Hallo,

die Titelzeile ist etwas zu kurz für meine Frage :)

Meine Hauptfrage: Darf mein Ehemaliger Vermieter die Wohnung in der wir gewohnt haben sanieren/reinigen etc. ohne vorher uns Bescheid zu geben? Oder hat es keinen Sinn sich zu Beschweren und ich sollte die 1500,- schlucken?

Es gab leider keine Schlüssel/Wohnungsübergabe da auf Telefonanrufe und Emails unserer Seite selten, spät bzw. garnicht geantwortet wurde und er immer "diese Woche keine Zeit" hatte.

Die Nachricht dass er alles mögliche herrichten lassen hat hat er uns 1,5 Monate später zukommen lassen. Dies war der Termin (15. Oktober) an dem wir Ihm mit einem eingeschriebenen Brief eine Frist gesetzt haben wann die Kaution überwiesen sein soll. Die Schlüssel haben wir einer dritten Person gegeben und auch im Brief vermerkt (das war ein Tipp des Konsumentenschutz)

Die Wohnung befand sich zu dem Zeitpunkt in einem besseren Zustand als zum Einzug, dies ist auf Bildern die am 3. Tag nach Einzug geschossen wurden (Link zu Dropboxfotos: https://www.dropbox.com/sh/jjy4a9ofgqir ... 97zza?dl=0 ). Von unserer Seite wurde (leider) dieser Zustand nicht bemängelt sondern hingenommen da wir der Meinung waren sie einfach im selben Zustand zurückzugeben (na gut den Schimmel und Dreck haben wir natürlich weggemacht der sich im Bad und in der Küche ausgebreitet hatte)

unten habe ich euch die Email von Ihm kopiert, in dieser Waren Fotos unserer "verwarlosten" Wohnung. Link zu den Fotos:
https://www.dropbox.com/sh/vfiia2lfrp6d ... KxFNa?dl=0

Noch zur Info zu Punkt 7, es gibt im Vorraum keinen Teppich! Nur im Schlafzimmer und dieser war alt und versifft und wurde natürlich nicht schöner ;-)

Die Fotos unseres Ex-Vermieters gebe ich ebenfalls auf Dropbox falls die wer sehen möchte.


Sehr geehrter Herr (Ich),



bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 21.09.2016 an die Vermieterin der Wohnung Goethestraße 32/32 darf ich Ihnen hiermit bezüglich der Rückzahlung der Kaution unpräjudiziell Folgendes mitteilen:



Wie bereits besprochen bestanden zum Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung einige Mängel (siehe Fotos im Anhang) die in der Folge demonstrativ aufgezählt werden und von der hinterlegten Kaution beglichen werden müssen.

Zu Ihren Äußerungen, dass allenfalls Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe schon bestanden hätten, darf ich Ihnen mitteilen, dass im Mietvertrag unter Punkt 3. vermerkt ist, dass sich einerseits der Mietgegenstand in einem ordnungsgemäßem Zustand (zum Zeitpunkt der Übergabe an Sie) befunden hat und das etwaige nach der Übergabe (an Sie) hervorkommende Mängel des Bestandsgegenstandes unverzüglich schriftlich anzuzeigen waren. Es hat keinerlei Anzeige eines Mangels nach der Übergabe der Wohnung an Sie von Ihnen gegeben, also ist anzunehmen, dass alles in Ordnung war.



Nun zu den Mängel bei der Rückgabe der Wohnung (Fotos anbei) + Kosten Instandsetzung (Aufzählung demonstrativ ohne Anspruch auf Vollzähligkeit) :

1.) Defekte Badarmatur: € 135,- bereits von Vermieter gerichtet und bezahlt

2.) WC Spülung rinnt € 155,- (Material und Arbeitszeit Installteur)

3.) Taster Wohnzimmer Abdeckung gebrochen +

4.) Dosenabdeckung fehlt +

5.) Neuer Elektroofen mangelhaft montiert € 110,- (Material und Arbeitszeit Elektriker)

6.) Türklinken Schlafzimmer und Bad hängen € 150,- (Material und Arbeitszeit)

7.) Großer Fleck in Vorzimmerteppich € 300,- (ist eine außergewöhnliche Abnutzung – sonst € 600,-)

8.) Wohnungswände außergewöhnlich verdreckt +

9.) Löcher in den Wohnungswänden € 400,- (neu ausmalen kostet ca. € 800,-)

10.) Parkettboden zerkratzt € 450,- (Ist eine außergewöhnliche Abnutzung abschleifen und sanieren kostet € 900,-)

11.) Türstöcke zerkratzt und Dichtung defekt € 200,- (Material und Maler)

12.) Wohnung verdreckt (Schimmel im Kühlschrank) +

13.) Böden, Dunstabzug, Türstöcke, etc. verdreckt € 200,- (Reinigung 5 h a € 40,-)



Insgesamt ergibt das Kosten für die Wiederinstandsetzung der Wohnung von € 2.100,- (unpräjudiziell) und hierbei wurde schon berücksichtigt, dass z. B. für das Ausmalen und für das Sanieren der Böden nur die außergewöhnliche Abnutzung gerechnet wurde un der andere Teil (der gewöhnlichen Abnutzung) vom Vermieter übernommen wird. Außerdem wurde durch aus mit eher günstigen Preisen gerechnet.



Von Vermieterseite wird angeboten auf die € 600,- die, nicht von der Kaution gedeckt sind zu verzichten und den Rest durch die Kaution zu decken um die Angelegenheit zu einem Abschluss zu bringen.

Anderenfalls müssen im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens die Schäden von diversen Sachverständigen geschätzt werden und die ganze Angelegenheit auf dem Gerichtsweg gelöst werden (was für Sie sicher teurer wird).

Ich ersuche Sie einerseits sich dieses Angebot von der Vermieterseite zu überlegen und vom Konsumentenschutz überprüfen zu lassen und andererseits um Ihre Antwort.

Da ich aber ein paar Tage auswärts bin, kann ich allenfalls erst am Montag zurückschreiben.



Mit freundlichen Grüßen



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 19.10.2016, 15:28

Ich würde mich beim Konsumentenschutz noch einmal sehr genau informieren. Gerade solche Mängel, wie eine rinnende Toilettenspülung oder kaputte Armaturen könnten ein Thema sein, dass genau zu klären wäre. Darüber hinaus wäre bei einer Beanstandung der Mängel zunächst eher der Zeitwert und nicht die Kosten für den Einbau nigelnagelneuer Sachen zu berücksichtigen.


Dem Mieter muss meines Erachtens die Chance gegeben werden die beanstandeten Mängel selbst zu beheben (§ 1323 ABGB), bevor der Vermieter auf eigene Faust tätig wird.

Informieren Sie sich noch einmal genau beim Konsumentenschutz.

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