Sanierung Lichthof

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Pascal Tiang
Beiträge: 1
Registriert: 27.09.2016, 10:32

Sanierung Lichthof

Beitrag von Pascal Tiang » 27.09.2016, 11:33

Hallo und schönen Tag,
wie im Betreff erwähnt geht es um die Sanierung des Lichthofs. Um die derzeitige Situation zu erklären folgendes.
Gestern läutete es an der Wohnungstür und zwei Arbeiter meinten sie kämen im Auftrag der Hausverwaltung um den Lichthof zu sanieren.Auf meine Frage wann dies denn passieren sollte erwiderte er "morgen gegen 0700 in der früh". Schön und gut.
Da unsere Hausverwaltung uns im vorhinein keinerlei Informationen zukommen ließ riefen wir umgehend jene an. Unsere Kontaktperson erklärte uns das wir den Termin wahrnehmen sollten. Nun denn, heute in der früh kamen die Arbeiter und werken an dem Geländer im Lichthof. Die benutzen hierzu unser Vorzimmer als Durchgang, die Fenster sind mittlerweile ausgebaut und dementsprechend kalt ist es. Ach ja ich vergaß das sie Ihre Elektrogeräte in jeneb Steckdose unserer Wohnung laden und bohren. Die " Entstandhaltungspflicht" und jenen Umstand das wir dies zulassen müssen ist mir bewusst bzw. habe ich von so einem Umstand schon gelesen. Jedoch stößt mir die Art wie hier Vorgegangen wird (kein Termin, völlige Überrumpelung, Strom gebrauch, Fremde Personen in der Wohnung, verdreckung) mehr als bitter auf.
Wie sollte ich hier mit der Hausverwaltung weiter kommunizieren und auf diese unmöglichen Zustände aufmerksam machen.
Verzeiht mir mögliche Tipp oder Rechtschreibfehler, von einem kleinem Smartphone mit einem etwas erhöhten Puls ist nicht einfach diese Situation zu beschreiben.
Liebe Grüße und vielen Dank schon im Vorhinein für Eure Antworten



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 28.09.2016, 15:19

Guten Tag!

Aufgrund der Verschmutzung durch die Arbeiter und der kurzfristigen Terminankündigung, wäre hier eine Schadenersatzforderung (ein den Umständen entsprechender angemessener Betrag) gegen die Hausverwaltung einzubringen. Für die Dauer der Sanierungsarbeiten kann eine Mietzinsminderung beantragt werden (es sei denn diese sind nur sehr kurz und von unbedeutender Dauer).

MfG
lexlegis

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 127 Gäste