Verjährungsfrist Mietzins, Betriebskosten
Verfasst: 16.09.2016, 13:25
Hallo liebe Jusline-Community!
Ich hätte ein Frage zum Mietrecht.
Folgender Sachverhalt:
- Der Mieter ist seit mehr als 4 Jahren in dem Mietobjekt.
- Der Mieter hat zwar mit dem Vermieter zu Beginn über den Mietvertrag verhandelt, jedoch keinen letztgültigen Mietvertrag erhalten und damit auch nicht unterfertigt.
- Der Vermieter weiß jedoch, dass das Mietobjekt vom Vermieter benutzt wird.
- Vom Vermieter wurden weder Miete noch Betriebskosten verrechnet.
Welche Möglichkeit hat in diesem Fall der Vermieter(gwerblich) vom "Mieter"(gewerblich) nicht verrechnete Kosten nach zu fordern?
Vielen Dank!
Ich hätte ein Frage zum Mietrecht.
Folgender Sachverhalt:
- Der Mieter ist seit mehr als 4 Jahren in dem Mietobjekt.
- Der Mieter hat zwar mit dem Vermieter zu Beginn über den Mietvertrag verhandelt, jedoch keinen letztgültigen Mietvertrag erhalten und damit auch nicht unterfertigt.
- Der Vermieter weiß jedoch, dass das Mietobjekt vom Vermieter benutzt wird.
- Vom Vermieter wurden weder Miete noch Betriebskosten verrechnet.
Welche Möglichkeit hat in diesem Fall der Vermieter(gwerblich) vom "Mieter"(gewerblich) nicht verrechnete Kosten nach zu fordern?
Vielen Dank!