Betriebskosten bei Kündigung
Verfasst: 08.09.2016, 10:06
Folgende Situation:
Ich kündige meine Wohnung mit 30.11. Die Betriebskostenabrechnung 2016 ergibt ein Guthaben da zB der Lift erst 2 Monate in Betrieb ist und Liftkosten seit Mietbeginn erhoben wurden. Durch die unter-jährige Kündigung verliere ich den anteilsmäßigen Anspruch des Betriebskostenguthabens (lt. Vermieter). Nun finde ich weder im § 21 MRG Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben noch im Mietvertrag eine Regelung dazu. Muss mir der Vermieter das Guthaben nach der Abrechnung 2017 für die 11 Monate überweisen oder bekommt rein rechtlich der Nachmieter das Guthaben?
Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Hilfe
Ich kündige meine Wohnung mit 30.11. Die Betriebskostenabrechnung 2016 ergibt ein Guthaben da zB der Lift erst 2 Monate in Betrieb ist und Liftkosten seit Mietbeginn erhoben wurden. Durch die unter-jährige Kündigung verliere ich den anteilsmäßigen Anspruch des Betriebskostenguthabens (lt. Vermieter). Nun finde ich weder im § 21 MRG Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben noch im Mietvertrag eine Regelung dazu. Muss mir der Vermieter das Guthaben nach der Abrechnung 2017 für die 11 Monate überweisen oder bekommt rein rechtlich der Nachmieter das Guthaben?
Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Hilfe