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Asbest in Ferienwohnung

Verfasst: 23.08.2016, 13:58
von Fuxi85
Hallo,
ich hätte Mal eine Frage zum Thema Asbest und hoffe ihr könnt mir bitte helfen. Meine Eltern vermieten eine Hütte als Ferienwohnung (Mieter sind ca. 30 Tage im Jahr anwesend), der neue Mieter hat nun Asbestplatten hinter einer Tapete entdeckt. Meine Eltern wussten davon bisher nichts, da vor ca. 25 Jahren ein Mieter die Hütte etwas umgebaut hat.
Nun zu meiner Frage: müssen diese Asbestplatten entsorgt werden? Oder reicht es, dass Mieter in Zukunft darüber informiert werden, dass Asbestplatten verbaut wurden.

Vielen Dank für eure Hilfe!

LG Katrin Fuchs

Verfasst: 24.08.2016, 11:23
von lexlegis
Wenn (wovon auszugehen ist) das Asbest gesundheitsschädlich ist, müssen Sie den Mieter darüber jedesmal ausreichend in Kenntnis setzen. Nur nach hinreichender Aufklärung über etwaige gesundheitliche Folgen und der Beschaffenheit der Wohnung wären Sie aus dem Schneider, da sich der Mieter, der trotzdem in dieser Wohnung leben möchte, in diesem Fall freiwillig selbstgefährdet und Sie bloß an einer solchen Selbstgefährdung mitwirken, indem Sie das Mietobjekt zur Verfügung stellen.

Klären Sie den Mieter aber nicht hinreichend auf, kann dieser, den Mietzins aussetzen (§ 1096 ABGB) Schadenersatz (§§ 1295, 1325 ABGB) verlangen und Sie unter Umständen sogar wegen §§ 2, 89 StGB anzeigen (anders: § 90 StGB).

Sie sollten den Mangel beheben und die Wohnung in brauchbarem Zustand, also normal vermieten.

Verfasst: 25.08.2016, 13:28
von Fuxi85
Herzlichen Dank für Ihre schnelle Hilfe! Dann werden wir die Wohnung renovieren

Verfasst: 25.08.2016, 17:45
von MG
Lassen Sie sich da professionell beraten! Asbest entfaltet seine Gefahr erst so richtig bei unsachgemäßer Bearbeitung!