Maklerprovision

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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Wlad Eck
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Maklerprovision

Beitrag von Wlad Eck » 09.07.2016, 15:05

Es ist ein 2 Jahres Vertrag abgelaufen, die Maklerprovision wurde bereits beim Mietantritt an den Makler entrichtet. Nun wurde ein drei Jahres Vertrag aufgelegt dafür wurde weitere Provision vom Makler verlangt, diese wurde bezahlt. Nun habe ich jetzt mit einer drei monatigen Frist gekündigt, so dass ich insgesamt nur ein Jahr von dem im Vetrag von 3 Jahren festgelegten Mietdauer wohnen werde, kann ich die Maklerprovision von den restlichen zwei Jahren zurückverlangen?

Thx & Gruß



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 09.07.2016, 20:10

Guten Abend!

Einmal abgesehen davon, dass ich (persönlich) es als äußerst frech und an § 879 Abs 2 Z 4 ABGB grenzend empfinde, wenn zweimal für ein und das selbe Mietobjekt mit ein und demselben Mieter eine Provision verlangt wird, sehe ich grundsätzlich keine Möglichkeit für Sie die Provision zurückzufordern, da dieses erneute Verlangen einer Provision für eine Vertragsverlängerung gemäß § 20 Abs 3 der Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (nach den dort genannten Bestimmungen) zulässig ist und die Provision als Lohn für die Vermittlung des Mietvertrages dient.

Dass Sie nun nach 3 Monaten schon wieder ausziehen, spielt keine Rolle.

Fakt ist, der Makler hat für die Vermittlung eines Vertrages gesorgt, woraus sich sein Provisionsanspruch ableitet. Dass der Mieter nach Abschluss des Vertrages den Wunsch hegt von § 29 Abs 2 MRG Gebrauch zu machen, ändert nichts am Anspruch des Maklers auf die Provision, welche ihm für die von ihm erbrachte „Leistung“ aus dem Vermittlungsvertrag gebührt.

Dennoch stelle ich in Frage ob das Verlangen einer weiteren Provision, bei einer bloßen Vertragsverlängerung (mit denselben Vertragspartnern und demselben Vertragsinhalt) zulässig ist.

In Deutschland ist man hier klar anderer Meinung:

„Nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz dürfte keine Provision verlangt werden, wenn das Mietverhältnis in der bisherigen Wohnung fortgesetzt, verlängert oder erneuert werde. Insofern hat das Urteil grundlegende Bedeutung und gilt nicht nur für einen Fall, in dem gekündigt wurde.“

*direkt zitiert: http://www.welt.de/welt_print/wirtschaf ... essig.html

MfG
lexlegis

Wlad Eck
Beiträge: 3
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Beitrag von Wlad Eck » 10.07.2016, 12:39

Danke Ihnen vielmals für die Antwort.
Ich sehe das auch so, habe aber dennoch gezahlt. Es war wenn man genau nimmt keine Vertragsverlängerunng, sonder es wurde ein befristeter Vertrag auf drei Jahren erneut abgeschlossen.
Ich wohne in Östrreich erst seit knapp 3 Jahre, und komme selber aus Deutshland. Hier ist das mit dem Mietrecht etwas anderes geregelt als bei uns, deswegen wollte ich für Östrreich die Lage wissen.

Grüsse

Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 11.07.2016, 14:52

Die Maklerprovision bei Verlängerungen darf maximal eine halbe Bruttomonatsmiete betragen.

Wlad Eck
Beiträge: 3
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Beitrag von Wlad Eck » 11.07.2016, 23:35

Hubert Neubauer hat geschrieben:Die Maklerprovision bei Verlängerungen darf maximal eine halbe Bruttomonatsmiete betragen.
Dies war auch so, die Frage ob ich ein Teil zurückbekommen wenn der Vertrag vorzeit vor Ablauf der Vertragsverlängerung sozusgane gekündigt wird?

Gruß

IrvaIva1
Beiträge: 1
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Beitrag von IrvaIva1 » 25.12.2016, 05:45

Hallo,
Ich habe die russische Staatsbürgerschaft und lebe in Österreich.
Wir kauften vor kurzem eine Wohnung in Klagenfurt am Wörthersee mit Hilfe des internationalen Makler https://tranio.de/
Ich habe zwei Fragen:
Wer soll Maklerprovision bezahlen?
Ob die russischen Behörden über den Kauf von Immobilien im Ausland zu informieren (ich lebe in Österreich 8-9 Monate des Jahres)?

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