Wohnungsgebrauchsrecht Betriebskosten
Verfasst: 30.06.2016, 15:44
Einem Bekannten wurde testamentarisch ein bis 2020 befristetes Wohnungsgebrauchsrecht in einer Eigentumswohnung eingeräumt. Nachdem er einige Jahre in der Wohnung wohnte zieht er nun aus und verzichtet auf das Wohnungsgebrauchsrecht. Muß er nun trotzdem die Betriebskosten bis 2020 weiterbezahlen?
Ist es rechtens, wenn er vom Eigentümer der Wohnung eine finanzielle Ablöse für den vorzeitigen Verzicht auf das Wohnungsgebrauchsrecht verlangt?
Ist es rechtens, wenn er vom Eigentümer der Wohnung eine finanzielle Ablöse für den vorzeitigen Verzicht auf das Wohnungsgebrauchsrecht verlangt?