Einem Bekannten wurde testamentarisch ein bis 2020 befristetes Wohnungsgebrauchsrecht in einer Eigentumswohnung eingeräumt. Nachdem er einige Jahre in der Wohnung wohnte zieht er nun aus und verzichtet auf das Wohnungsgebrauchsrecht. Muß er nun trotzdem die Betriebskosten bis 2020 weiterbezahlen?
Ist es rechtens, wenn er vom Eigentümer der Wohnung eine finanzielle Ablöse für den vorzeitigen Verzicht auf das Wohnungsgebrauchsrecht verlangt?
Wohnungsgebrauchsrecht Betriebskosten
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- Registriert: 30.06.2016, 15:29
Das Wohnungsgebrauchs-RECHT räumt dem Freund bloß die MÖGLICHKEIT ein von seinem Recht Gebrauch zu machen. Wenn er dies tut, hat er üblicherweise auch die Betriebskosten zu tragen. Wenn der Freund von dem Recht aber keinen Gebrauch mehr machen will, muss er auch die Betriebskosten nicht mehr tragen, es wäre denn er hat einen Mietvertrag oder Ähnliches unterzeichnet.
Da dieses Wohnrecht ziemlich sicher eine intabulierte Servitut darstellt, könnte er jederzeit wieder davon Gebrauch machen. Er kann das Wohnrecht nicht veräußern (§ 442 Satz 2 ABGB), wohl aber demselben gegen ein gewisses Entgelt entsagen und es streichen lassen (§ 524 ABGB).
MfG
lexlegis
Da dieses Wohnrecht ziemlich sicher eine intabulierte Servitut darstellt, könnte er jederzeit wieder davon Gebrauch machen. Er kann das Wohnrecht nicht veräußern (§ 442 Satz 2 ABGB), wohl aber demselben gegen ein gewisses Entgelt entsagen und es streichen lassen (§ 524 ABGB).
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