Darf der Besuch auf allgemeinen Parkplätzen parken?
Verfasst: 28.06.2016, 08:52
An unserem Haus gibt es 4 allgemeine Stellplätze. Als wir letzte Woche Besuch hatten, war einer dieser Parkplätze frei, und der Besuch stellte sich dort hin.
Als am Abend unser Besuch wieder fahren wollte, hing ein Zettel in der Windschutzscheibe mit den Worten Privateigentum! Besitzstörungsklage folgt!
Wir haben darauf hin einen Zettel hingehängt und erklärt, dass es unser Besuch war (kein Fremder der sich einfach so dort hin stellt), man uns hätte fragen können (wir saßen im Garten), und wir es durchaus legitim finden, dass sich unser Besuch auf einen freien Parkplatz bei unserer Wohnung stellen kann (da die Parkplätze ja allen zur Verfügung stehen).
Nun wurde auf den Zettel geantwortet, dass die Parkplätze ausschließlich Eigentürmern und Mietern mit vergebührtem Mietvertrag und Hauptwohnsitz an dieser Adresse zur Verfügung stehen, und diese nicht an dritte weiter gegeben werden dürfen.
Folgende Fakten:
- Es hängt ein Schild über den Parkplätzen auf dem steht "Privatgrundstück. Parken nur für Hausbewohner!"
- In unserem Mietvertrag ist nichts von einem Parkplatz erwähnt, oder die Nutzung der allgemeinen Stellplätze geklärt
- In der Hausordnung werden die Parkplätze ebenso nicht erwähnt.
Nun zu meinen Fragen:
- Meinem Verständnis nach, darf sich mein Besuch sehr wohl auf einen Parkplatz stellen wenn dieser frei ist (ich verstehe, wenn dieser Besuch zum Dauergast werden würde, aber das ist wieder was anderes)
- "vergebührtem Mietvertrag" heisst ja eigentlich nur, dass Gebühren an das Finanzamt entrichtet wurden, oder? Mir kommt es so vor als wäre das ein Buzzword
- Hauptwohnsitz: Meine Mitbewohnerin hat ihren Hauptwohnsitz dort, ich nur meinen Nebenwohnsitz (Studium). Das macht jedoch keinen Unterschied, richtig?
Hoffe Sie können mir helfen![/list]
Als am Abend unser Besuch wieder fahren wollte, hing ein Zettel in der Windschutzscheibe mit den Worten Privateigentum! Besitzstörungsklage folgt!
Wir haben darauf hin einen Zettel hingehängt und erklärt, dass es unser Besuch war (kein Fremder der sich einfach so dort hin stellt), man uns hätte fragen können (wir saßen im Garten), und wir es durchaus legitim finden, dass sich unser Besuch auf einen freien Parkplatz bei unserer Wohnung stellen kann (da die Parkplätze ja allen zur Verfügung stehen).
Nun wurde auf den Zettel geantwortet, dass die Parkplätze ausschließlich Eigentürmern und Mietern mit vergebührtem Mietvertrag und Hauptwohnsitz an dieser Adresse zur Verfügung stehen, und diese nicht an dritte weiter gegeben werden dürfen.
Folgende Fakten:
- Es hängt ein Schild über den Parkplätzen auf dem steht "Privatgrundstück. Parken nur für Hausbewohner!"
- In unserem Mietvertrag ist nichts von einem Parkplatz erwähnt, oder die Nutzung der allgemeinen Stellplätze geklärt
- In der Hausordnung werden die Parkplätze ebenso nicht erwähnt.
Nun zu meinen Fragen:
- Meinem Verständnis nach, darf sich mein Besuch sehr wohl auf einen Parkplatz stellen wenn dieser frei ist (ich verstehe, wenn dieser Besuch zum Dauergast werden würde, aber das ist wieder was anderes)
- "vergebührtem Mietvertrag" heisst ja eigentlich nur, dass Gebühren an das Finanzamt entrichtet wurden, oder? Mir kommt es so vor als wäre das ein Buzzword
- Hauptwohnsitz: Meine Mitbewohnerin hat ihren Hauptwohnsitz dort, ich nur meinen Nebenwohnsitz (Studium). Das macht jedoch keinen Unterschied, richtig?
Hoffe Sie können mir helfen![/list]