Untermiete - Wer muss die Küche in Stand halten etc..?
Verfasst: 26.06.2016, 16:05
Wien - habe vor, ein kleines Untermietszimmer zu nehmen (Nebenwohnsitz, studiere). Bin anständig, fair, verantwortungsvoll ordentlich und verlässlich, zu deutsch der Trottel vom Dienst quasi, und muss extrem mit meinem Geld haushalten.
Nicht immer wird mir in einer WG (Untermietsvertrag mit Hauptmieter) eine Pauschalbetrag angeboten.
1) Wenn ich eine Pauschale habe (Fix im Vertrag), dann ist das fix und nicht mehr zu zahlen als diese monatlich, wörtlich (auch keine Thermenwartungsanteile, Heizungserhöhungen, andere Scherzerl...), oder? (Spreche nicht von Beschädigungen oder Missbrauch etc...)
2) Muss ich mich finanziell beteiligen in meinem Fall, wenn z. B. in der mitzubenutzenden WG-Küche der Herd kaputt geht (aus Altersgründen), die Waschmaschine hin wird oder sonstige Reperaturen anfallen etc.?
2aBei Pauschale bzw.
2b Nicht-Pauschale?
Ich weiß ja nicht, wie alt das Zeug ist und ich brauche aber eine funktionsfähige Küche u.s.w., !
3) Und wer muss die Küche funktionsfähig halten diesbezüglich?
4) Ich brauche einen Lift, wenn es den gäbe, müsste ich es hinnehmen, wenn dieser längerfristig nicht mehr funktionieren würde?
Ich denke, ich zahle ja für bestimmte Umstände, tw. einen super-stolzen Preis für ggf. ein sehr kleines Zimmer. Ich sehe das Nutzen einer funktionierenden Küche/Lift für Teil der Vermietungsvereinbarung (rede nicht von Beschädigungen...).
Wie ist das rechtlich, ich will ja nicht eine fremde Wohnung....sanieren etc, halt korrekt benutzen (können) und für die Abnutzung müsste die Untermiete stehen, bzw. ein defekter Lift länger mindert doch meinen WG Zimmer wert, nicht wahr? Bitte, danke um Antwort bez. österr. ABGB oder MRG...
Nicht immer wird mir in einer WG (Untermietsvertrag mit Hauptmieter) eine Pauschalbetrag angeboten.
1) Wenn ich eine Pauschale habe (Fix im Vertrag), dann ist das fix und nicht mehr zu zahlen als diese monatlich, wörtlich (auch keine Thermenwartungsanteile, Heizungserhöhungen, andere Scherzerl...), oder? (Spreche nicht von Beschädigungen oder Missbrauch etc...)
2) Muss ich mich finanziell beteiligen in meinem Fall, wenn z. B. in der mitzubenutzenden WG-Küche der Herd kaputt geht (aus Altersgründen), die Waschmaschine hin wird oder sonstige Reperaturen anfallen etc.?
2aBei Pauschale bzw.
2b Nicht-Pauschale?
Ich weiß ja nicht, wie alt das Zeug ist und ich brauche aber eine funktionsfähige Küche u.s.w., !
3) Und wer muss die Küche funktionsfähig halten diesbezüglich?
4) Ich brauche einen Lift, wenn es den gäbe, müsste ich es hinnehmen, wenn dieser längerfristig nicht mehr funktionieren würde?
Ich denke, ich zahle ja für bestimmte Umstände, tw. einen super-stolzen Preis für ggf. ein sehr kleines Zimmer. Ich sehe das Nutzen einer funktionierenden Küche/Lift für Teil der Vermietungsvereinbarung (rede nicht von Beschädigungen...).
Wie ist das rechtlich, ich will ja nicht eine fremde Wohnung....sanieren etc, halt korrekt benutzen (können) und für die Abnutzung müsste die Untermiete stehen, bzw. ein defekter Lift länger mindert doch meinen WG Zimmer wert, nicht wahr? Bitte, danke um Antwort bez. österr. ABGB oder MRG...