Nachverrechnung Grundsteuer Mietwohnung

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Ramgad
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Nachverrechnung Grundsteuer Mietwohnung

Beitrag von Ramgad » 25.06.2016, 11:20

Ich bin per Anfang Juni 2015 in eine neue Wohnung gezogen. Jetzt habe ich diese Jahr eine hohe Betriebskosten Nachzahlung bekommen mit der Begründung das im Jahr 2015 die Grundsteuer von der Gemeinde aufgerollt und für die Jahre 2013-2015 nachverrechnet wurde. Muss ich wirklich die kompletten Kosten dafür tragen, obwohl ich erst 2015 in die Wohnung gezogen bin?



isidoro
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Grundsteuer

Beitrag von isidoro » 26.06.2016, 11:48

Das Mietrecht hat in Österreich hat noch mehrere Baustellen offen u.a. auch die Betriebskosten/Nachverrechnungen vom Vormieter. Grundsätzlich muss man ihren Mietvertrag anschauen. Welche Regelungen wurden bei den Betriebskosten und bei den Betriebskostenabrechnungen getroffen. Erschwerend ist noch, dass bei der Grundsteuer eine dingliche Haftung bzw. Pfandrecht besteht, d.h. die Gemeinde kann die Grundsteuer bis zu 5 Jahren nachverrechnen und die Grundsteuer sowohl vom vor- als auch vom nachfolgenden Eigentümer einfordern. Ich kann empfehlen, mit dem Mietvertrag und der Betriebskostenabrechnung bei der Arbeiterkammer oder beim Sprechtag des Bezirksgerichtes vorzusprechen (beide geben kostenlos Auskunft). Bitte vorher in die Betriebskostenabrechnung beim Vermieter Einsicht nehmen und nachschauen, wann die Grundsteuernachverrechnung für die Jahre 2013, 2014 und 2015 fällig war, und die Fälligkeit bei der Arbeiterkammer bzw. beim Bezirksgericht auch bekanntgeben. Meiner Meinung nach werden Sie die Auskunft bekommen, dass die Grundsteuernachverrechnung zu zahlen ist, wenn die Grundsteuernachverrechnung von der Gemeinde nach Ihrem Einzug (Anfang Juni 2015) fällig war.

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