Wer muss zahlen?

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IKuj
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Wer muss zahlen?

Beitrag von IKuj » 24.06.2016, 13:08

Hallo!

Folgende Problematik:

Ich bin mit November 2015 in den Mietvertrag meines Großvaters eingestiegen bei Wienerwohnen, nach ableben dessen.
Im Zuge dessen hat Wienerwohnen verlangt, dass die Elektroleitungen erneuert werden.

Also habe ich einen Kostenvoanschlag einer Firma eingeholt, bekam das okay von Wienerwohnen diese Firma zu beauftragen und habe also die Arbeiten ausführen lassen.

Darauf bekam ich dann die echnung zugeschickt. Auf der Rechnung stand allerdings weder mein Name noch meine Adresse. die Rechnung selbst war an Wienerwohnen adressiert.
Also habe ich sie genommen und an den Adressanten gebracht: Wienerwohnen.

Damit ist das alles in meinen Augen für mich erledigt.

Nun hat mich die Elektrofirma angerufen, ich müsste noch die Rechnung zahlen. Sie hätten mit Wienerwohnen geredet, und Wienerwohnen will, dass ich zahle, einen Zahlungsbescheit bringe und sie erstatten mir dann das Geld zurück.

Ich allerdings sehe nicht ein, warum ich da als Mittelmann agieren soll, zumal ich keine Rechnung bekommen habe. Und ich denke nicht, dass es rechtens ist, das Wienerwohnen von mir verlangt eine Rechnung zu bezahlen die nicht an mich adressiert ist.
Meines Erachtens nach müssen sich der Elektriker, der die Rechung ausgestellt hat, und Wienerwohnen, an die die Rechnung adresseirt ist, das untereinander ausmachen.

Da ich aber nicht von Fach bin interesseirt mich die Rechtliche Grundlage.
Kann mir wer weiter helfen?

Liebe Grüße, Iris



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 25.06.2016, 18:40

Wenn Sie die Elektrofirma beauftragt haben und bei Vertragsabschluss nicht als Bevollmächtigter (§§ 861, 1002 ABGB) von Wiener Wohnen agiert haben, ist ein Werkvertrag (§§ 861, 883, 1151 Abs 1 zweiter Halbsatz ABGB) zwischen Ihnen und der Elektrofirma zu Stande gekommen.

Die Firma hat Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. In diesem Fall müssen Sie zahlen und sich bei Wiener Wohnen regressieren; was laut Wiener Wohnen kein Problem darstellt.

Wenn Sie hingegen beim Vertragsabschluss IM NAMEN von Wiener Wohnen agierten, dann hat die Elektrofirma einen Anspruch gegen Wiener Wohnen.

Laut Sachverhalt kam der Werkvertrag zwischen Ihnen und der Elektrofirma zu Stande. Sie haben diese ohne Vollmacht durch Wiener Wohnen beauftragt. Aus diesem Grund sind Sie auch Anspruchsgegner der Elektrofirma mit einem Regressanspruch gegen Wiener Wohnen.

MfG
lexlegis

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