Vermieter verpflichtet Klima einzubauen?

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keora
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Vermieter verpflichtet Klima einzubauen?

Beitrag von keora » 30.05.2016, 09:55

Hallo Allerseits!

Das ist mein erster Post in diesem Forum, also bitte nicht böse sein, wenn ich die lokalen Gepflogenheiten noch nicht so kenne.

Einer meiner besten Freunde hat ein Problem mit seiner Dachgeschosswohnung. Diese ist schlecht isoliert und es gibt keine Klimaanlage.

Dadurch steigt die Temperatur regelmäßig auf bis zu 35 Grad und teilweise noch mehr.

Jetzt meine Frage: Ist in einem solchem Fall nicht der Vermieter verpflichtet eine Klima für die Wohnung einzubauen bzw. für eine geeignete Isolierung zu sorgen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG
Stefan



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 06.06.2016, 17:44

Guten Tag!

Ein Mietvertrag ist ein Bestandvertrag gemäß §§ 861, 1090, 1091 erster Fall ABGB. Der Mieter zahlt den Mietzins für den Gebrauch des Mietobjekts.

Der Vermieter hat gemäß § 1096 Abs 1 ABGB dafür zu sorgen, dass das Bestandstück in brauchbarem Zustand übergeben wird. Ein unbeschwertes Wohnen (ohne Immissionen) muss gewährleistet sein.
Wird das Bestandstück (Mietobjekt) nach der Übergabe ohne Verschulden des Mieters unbrauchbar, steht ihm unter Umständen eine Mietzinsminderung zu.

Dies ist auch zu bejahen, wenn zum Beispiel am Nachbarsgrund gebaut wird und der Lärm das übliche Maß überschreitet. Dies liegt im Risikobereich des Vermieters, weshalb er eine Mietzinsminderung hinnehmen muss.

Die Frage stellt sich also nach einer Mietzinsanpassung bezüglich des im Sommer vorliegenden enormen Hitzeumstandes oder der Behebung dieses Zustandes (mittels Klimaanlage) durch den Vermieter.

Der Anspruch fußt auf § 1096 Abs 1 Satz 2 ABGB.

Zu beachten ist, in wie weit die Parteien diesen Umstand (35 Grad Plus im Sommer in einer Dachgeschosswohnung) bei Vertragsabschluss kennen mussten, bzw. in wie weit der Mieter damit rechnen musste. Hätte es für den Mieter beim Mieten einer Dachgeschosswohnung klar sein müssen, dass er im Sommer solcher Hitzebedingungen ausgesetzt werden sein wird, schmälert dies vermutlich seinen Anspruch.

MfG
lexlegis

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