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Teilanwendung MRG /Wie Förderungen überprüfen

Verfasst: 23.04.2016, 19:28
von bergundtal
Hallo,

es geht um einen Neubau in Wien (nach 1953). Prinzipiell wäre dies Teilanwendungsbereich des MRG. Sollten Förderungen verwendet worden sein, wäre es Vollanwendung. Das ist eigentlich reicht klar.

Unklar ist jedoch: Wie kann ich etwaige Förderungen (Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds (WWF) oder des
WFG 1968 ) überprüfen. Gibt es eine Möglichkeit nachzusehen, ob öffentliche Förderung in das Gebäude geflossen sind? Steht das im Grundbuch?

LG
Konrad

Verfasst: 24.04.2016, 19:14
von MG

Verfasst: 24.04.2016, 23:07
von bergundtal
Danke - aber das ist mir alles klar und bereits bekannt. Es ist klar, wann welcher Anwendungsbereich des MRG gilt. Klar ist nicht, wie man überprüfen kann, welche Förderungen geflossen sind. In der Regel steht weder im Mietvertrag noch im Haus selbst, dass das Haus gefördert worden ist. Tlw. ist das sichtbar bei Wiederaufbauhäusern, aber auch nicht immer.

Vielleicht nochmals meine Frage: Wie kann man feststellen, ob das Objekt in der Vergangenheit gefördert wurde?
Wurde das Objekt mittels eines WWF-Darlehens (§ 15 WWG) oder aufgrund des Wohnbauförderungsgesetzes 1968 (§ 32 Abs 1 WFG 1968) gefördert errichtet? Wo ist das ersichtlich? Wie kann man das feststellen?

Verfasst: 25.04.2016, 13:11
von MG
Auskunft kann das Wirtschaftsministerium (Abteilung Wohnhauswiederaufbaufonds) geben. (s. Artikel auch zur Frage der begünstigten Rückzahlung).