Wohnungskündigung wegen Mietrückstands
Verfasst: 16.04.2016, 16:13
Hallo! Ich bitte um eine Antwort auf meine Frage.
Ich wohne in einem Wohnheim, mein früherer Arbeitgeber ist eigentümer des Hauses. Ich bin im moment Arbeitslos. Ich habe leider einen Mietrückstand in der Höhe von 650 Euro. Die Miete Zahle ich aber regelmäßig, auch für dieses Monat ist die Miete vollständig bezahlt. Ich habe versucht den Rückstand in Raten abzubezahlen, aber das ging sich schon zwei mal bis jetzt nicht aus. Die Miete ist bezahlt, auch für dieses Monat. Der Rückstand, der etwa 2/3 einer Miete beträgt. ist noch offen. Dieses Monat konnte ich die Rate nicht gleichzeitig mit der Mietzahung erledigen. Sehr wohl aber kann ich das nächste Woche nachholen. Ich habe bei der zuständigen Dame angerufen um ihr das zu sagen, sie hat mich beschimpft und wütend aufgelegt. Dann habe ich einen Brief von ihr bekommen, dass ich den gesamten Rückstand bis zum 30. April einzahlen soll, sonnst werde ich dem Anwalt übergeben werde zwecks einer "Zahlungs- und Räumungsklage" mit dem Hinweis, ich soll das ernst nehmen. Kann mir bitte jemand antworten, ob mir die Wohnung unter diesen Umständen gekündigt werden kann?
Ich wohne in einem Wohnheim, mein früherer Arbeitgeber ist eigentümer des Hauses. Ich bin im moment Arbeitslos. Ich habe leider einen Mietrückstand in der Höhe von 650 Euro. Die Miete Zahle ich aber regelmäßig, auch für dieses Monat ist die Miete vollständig bezahlt. Ich habe versucht den Rückstand in Raten abzubezahlen, aber das ging sich schon zwei mal bis jetzt nicht aus. Die Miete ist bezahlt, auch für dieses Monat. Der Rückstand, der etwa 2/3 einer Miete beträgt. ist noch offen. Dieses Monat konnte ich die Rate nicht gleichzeitig mit der Mietzahung erledigen. Sehr wohl aber kann ich das nächste Woche nachholen. Ich habe bei der zuständigen Dame angerufen um ihr das zu sagen, sie hat mich beschimpft und wütend aufgelegt. Dann habe ich einen Brief von ihr bekommen, dass ich den gesamten Rückstand bis zum 30. April einzahlen soll, sonnst werde ich dem Anwalt übergeben werde zwecks einer "Zahlungs- und Räumungsklage" mit dem Hinweis, ich soll das ernst nehmen. Kann mir bitte jemand antworten, ob mir die Wohnung unter diesen Umständen gekündigt werden kann?