Kündigung

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
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RZ
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Kündigung

Beitrag von RZ » 08.04.2016, 18:09

Ich, als privater Vermieter, habe folgendes Problem:

Die Frau des Mieters (der Vertrag wurde nicht mit ihr, sondern mit ihrem Mann vor ca. 18 Monaten abgeschlossen) hat mir vor zwei Monaten mündlich angekündigt, dass sie in nächster Zeit aus der Wohnung ausziehen werden. Darauf habe ich geantwortet, dass die Kündigung des Vertrags laut Gesetz schriftlich erfolgen muss und mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist verbunden ist. Ich habe die Wohnung inseriert und hatte einige Besichtigungstermine. Bis heute habe ich aber noch immer keine schriftliche Kündigung des Vertrags bekommen (obwohl ich beide seitdem schon öfters darauf angesprochen habe).

In der Zwischenzeit gab es auch einige Probleme mit den Mietern (Streit und Drohungen gegen mich) und sie haben gesagt, dass sie keine weiteren Besichtigungen mehr zulassen.
Mein Problem ist, dass ich noch immer keine schriftliche Kündigung bekommen habe und somit auch keinen genauen Auszugstermin weiß.
Welche Rechte habe ich im Fall, dass sie ohne schriftliche Kündigung auf einmal ausziehen? (eventuelles Behalten der dreimonatigen Kaution, die die Kündigungsfrist von drei Monatsmieten decken würde?)

Habe ich, als Vermieter, das Recht den Mietvertrag vorzeitig zu kündigen, aufgrund der Streitigkeiten, Drohungen usw.?
Hat zufällig jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht, beziehungsweise hat jemand rechtliche oder juristische Kenntnisse und kann mir bei diesem Problem weiterhelfen?

Danke im Voraus!



Manannan
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Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 08.04.2016, 19:00

Ich gehe davon aus, dass das Mietverhältnis nicht dem Mietrechtsgesetz unterliegt und es sich somit um einen Mietvertrag nach § 1090 ff ABGB handelt. Eine detaillierte Auskunft ist ohne Kenntnis des MV schwierig und Auskunft daher ganz allgemein.
Die Drohungen rechtfertigen zur sofortigen Kündigung. Warten Sie zu, dann wird das als stillschweigendes Verzeihen ausgelegt und Sie unterliegen im Streitfall.
Der Mietvertrag wurde zudem mit dem Mann geschlossen und er ist Vertragspartner. Auch wenn die Frau sagt, dass sie ausziehen werden, dann ist das keine Aussage, auf die Sie vertrauen dürfen um weitere rechtliche Handlungen zu setzen (zB Inserate schalten!).

So wie Sie den Sachverhalt schildern, sollten Sie sich glücklich schätzen, wenn Sie die Mieter über Nacht los sind und sollten diesen Auszug auch ohne Schriftform als Kündigung akzeptieren.

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