Ich hatte im November als Vermieter einen MV schriftlich gemacht. Vereinbart war mit dem Mieter mündl. eine Staffelmiete und er zahlt keine Ust(klein Unternehmer, keine Optierung). Leider hatte ich im November sehr viel stress(habe 9unterschiedliche MV gemacht) und hatte den MV nur überflogen und danach unterschrieben.
Vor ein paar Tagen lass ich den MV nochmals durch und da stand von den mündl. Vereinbarungen nichts mehr.
Mir ist klar, dass ohne des Einverständnisses des Mieters keine Änderung möglich ist. Ich denke aber eine Irrtumsanfechtung auf Basis einer laesio enormis (da ich jetzt Ust zahlen muss und das 2.Jahr Staffelanhebung auch wegfällt)
Gibts da noch andere Möglichkeiten??
Mietvertrag - Anfechtbar
Was wollen Sie bitte mit einer laesio enormis erreichen? Nur weil Sie jetzt die USt zahlen müssen, werden Sie keine Vertragsaufhebung wegen Verkürzung über die Hälfte erreichen.
Kündigen Sie den Vertrag zum nächstmöglichen Termin bzw vielleicht können Sie mit dem Vermieter auch eine einvernehmliche Aufhebung erreichen.
Den Vertrag haben Sie jedenfalls unterschrieben und dieser ist einzuhalten.
Kündigen Sie den Vertrag zum nächstmöglichen Termin bzw vielleicht können Sie mit dem Vermieter auch eine einvernehmliche Aufhebung erreichen.
Den Vertrag haben Sie jedenfalls unterschrieben und dieser ist einzuhalten.
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