Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte auf diese Weise Informationen einholen ob ich in meiner bestehenden Eigentumswohnung ein Fenster gegen eine Türe austauschen darf/kann. Da ich im EG wohne und es keinerlei Blick auf diesen Umbau gäbe würde es niemanden stören.
Hält das vor dem Gericht einer Klage stand, falls ein Miteigentümer sich beschweren würde?
Ich danke für jede Antwort.
Änderung Fenster auf Tür in Eigentumswohnung
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