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mietrecht bei privatwohnung vater verstorben
Verfasst: 29.03.2016, 22:11
von brigitte r?sel
mein vater wohnte seit 35 jahren in einer privatwohnung , miete sehr günstig jetzt ist er leider im feb. verstorben , es gibt meine stiefschwester 16 jahre alt die bei ihm gewohnt hat und mich aus erster ehe , wir wollen die wohnung behalten , aber die besitzerin hat gemeint es geht nicht wir können es uns nicht leisten , wegen neuem mietvertrag den die wohnung wird ums doppelte teurer. ich bin 28 jahre alt was gibt es für möglichkeiten das wir die wohnung bekommen
Verfasst: 03.04.2016, 15:54
von lexlegis
Durch den Tod eines vertragschließenden Teils wird der Mietvertrag nicht aufgehoben (§ 1162 a ABGB, 14 Abs 1 MRG).
Bleibt wieder einmal die Frage ob das Mietverhältnis in den Voll- Teil- oder Nichtanwendungsbereich des MRG fällt.
MfG
lexlegis
mietrecht
Verfasst: 03.04.2016, 17:15
von brigitte r?sel
was bedeutet das kannst du mir das erklären lg
Verfasst: 03.04.2016, 18:13
von lexlegis
Das bedeutet, wenn der Mieter stirbt, dass der alte Mietvertrag noch weiter läuft; das Verlangen eines neuen Preises, der doppelt so hoch ist wie der alte Mietzins, ist demnach unzulässig.
Nun kommt es darauf an, was im Vertrag steht (Dauer).
In § 1 MRG steht unter welchen Bedingungen das MRG anwendbar ist.
Verfasst: 04.04.2016, 18:43
von brigitte r?sel
hallo dauer gibt es keine ,als er einzog war es d kategorie , wc am gang er hat die ganze wohnung saniert und alles rein gemacht