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Mietvertrag Kosten Notar

Verfasst: 02.02.2016, 12:11
von jos
Guten Tag,
ich habe mit Anfang des Jahres gewerblich ein Büro gemietet.
Im Mietvertrag (den der Vermieter bei einem Notar hat erstellen lassen) steht, ich müsse die Errichtung und Vergebührung des Vertrags (€ 198) zahlen, das habe ich auch unterschrieben, da ich fälschlicherweise der Meinung war, es handle sich hier nur um die normale gesetzliche Vergebührung.
Jetzt habe ich eine Honorarnote von dem Anwalt bekommen, über 950 €
Ist es wirklich üblich dass der Mieter den Notar zahlt und dass hier für die Abänderung eines Vertrags (es wurden ja nur die Daten vom Vormieter auf meine geändert) 800 € verrechnet werden?
Beste Grüße

Verfasst: 02.02.2016, 17:06
von Hubert Neubauer
Wenn nicht Vollanwendungsbereich MRG können die Kosten vom Mieter verlangt werden, wenn vertraglich vereinbart.

Die Höhe der Kosten können Sie § 18 NTG entnehmen.