Therme, Sache des Mieters oder des Hausherrn?
Verfasst: 24.01.2016, 20:44
Hallo,
meine Therme ist jetzt am WE ausgefallen, sehr ungünstiger Zeitpunkt, ich friere seit zwei Tagen.
Ich habe vor etwa 30 Jahren die Wohnung in Hauptmiete bekommen, ohne Zentralheizung.
Damals hab ich gleich eine Vaillant Gasetagenheizung machen lassen, sie ist ca. 29 Jahre alt.
Ich bin immer für alle Reparaturen in der Wohnung selbst aufgekommen, so hab ich z.B. auch eine neue Eingangstüre mit schriftlicher Erlaubnis des Hausherrn gekauft.
Nur zugezahlt hat er nichts, obwohl die alte Türe wirklich schon sehr kaputt war, man konnte bei geschlossener (!!) Tür durch die cm- breiten Spalten IN die Wohnung hineinsehen. (Das HAus ist mehr als 100 JAhre alt)
Jetzt habe ich natürlich das Gefühl, daß sich der Hausherr bestimmt wegen den Kosten für eine Thermenreparatur abputzen würde.
Deshalb meine Frage an die Profis:
Wer ist für eine Reparatur/Erneuerung zuständig, auch wenn die Therme schon 30 Jahre alt ist? Ich kann die Wartung nicht alle 30 Jahre lückenlos nachweisen.
Ist es gescheiter, gleich selbst eine neue Therme zu kaufen?
Aber im Mietvertrag steht:
"Etwaige Adaptierungen gehen zulasten der Mieterin ohne Rückforderungsanspruch an die Hausinhabung"
ist so ein Satz nach heutigem Recht in einem alten Vertrag überhaupt zulässig?
Bitte um Hilfe.
Ich möchte gewappnet sein, bevor ich bei der Hausverwaltung wegen der Therme anfrage.
meine Therme ist jetzt am WE ausgefallen, sehr ungünstiger Zeitpunkt, ich friere seit zwei Tagen.
Ich habe vor etwa 30 Jahren die Wohnung in Hauptmiete bekommen, ohne Zentralheizung.
Damals hab ich gleich eine Vaillant Gasetagenheizung machen lassen, sie ist ca. 29 Jahre alt.
Ich bin immer für alle Reparaturen in der Wohnung selbst aufgekommen, so hab ich z.B. auch eine neue Eingangstüre mit schriftlicher Erlaubnis des Hausherrn gekauft.
Nur zugezahlt hat er nichts, obwohl die alte Türe wirklich schon sehr kaputt war, man konnte bei geschlossener (!!) Tür durch die cm- breiten Spalten IN die Wohnung hineinsehen. (Das HAus ist mehr als 100 JAhre alt)
Jetzt habe ich natürlich das Gefühl, daß sich der Hausherr bestimmt wegen den Kosten für eine Thermenreparatur abputzen würde.
Deshalb meine Frage an die Profis:
Wer ist für eine Reparatur/Erneuerung zuständig, auch wenn die Therme schon 30 Jahre alt ist? Ich kann die Wartung nicht alle 30 Jahre lückenlos nachweisen.
Ist es gescheiter, gleich selbst eine neue Therme zu kaufen?
Aber im Mietvertrag steht:
"Etwaige Adaptierungen gehen zulasten der Mieterin ohne Rückforderungsanspruch an die Hausinhabung"
ist so ein Satz nach heutigem Recht in einem alten Vertrag überhaupt zulässig?
Bitte um Hilfe.
Ich möchte gewappnet sein, bevor ich bei der Hausverwaltung wegen der Therme anfrage.