Sg Forum,
ich habe das Problem, dass ich im Erdgeschoss wohne (Eigentum) und den Keller, welcher unter meiner Wohnung liegt, mit einem Eigentümer teile, welcher im 1. Stock wohnt.
Nun ist es so, dass dieser Nachbar im Winter tagtäglich das Kellerfenster geöffnet hat, damit seine Wäsche trocknet. Durch das geöffnete Kellerfenster kühlt der Keller dermaßen ab, dass meine Fußböden sehr kalt sind.
Die Verwaltung unternimmt nichts, eine Aussprache endete mit der Drohung mich abzustechen.
Meine Frage ist nun, ob ich Heizkosten rückfordern bzw. den Betrag für die Heizkosten reduziere, da die Hausverwaltung nichts unternimmt.
Mit der Bitte um Rat, danke.
Schönen Tag noch.
Mehrkosten durch offene Kellerfenster im Winter
Sollte durch diesen Umstand das Bestandstück wirklich dermaßen abkühlen (keine Ahnung ob Sie da übertreiben), dass es tatsächlich unbrauchbar, also unbewohnbar wird oder nur unter einem enormen Kosten verursachenden Heizaufwand bewohnbar ist, steht Ihnen gemäß § 1096 Abs 1 Satz 2 ABGB eine Mietminderung zu. Dass diese Immission vom Nachbarn ausgeht, geht zu Lasten des Vermieters. Der Vermieter wird sich dann daran kümmern (§ 364 Abs 2 ABGB).
Die Drohung Sie abzustechen (Beweisbarkeit?) ist jedenfalls eine gefährliche Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB, die durchaus in der Absicht ausgesprochen wurde, Sie in Furcht und Unruhe zu versetzen (mit dem Ziel eine Ruhe vor Ihnen zu haben).
Polizei und Gericht sind Ihre Möglichkeiten.
MfG
lexlegis
Die Drohung Sie abzustechen (Beweisbarkeit?) ist jedenfalls eine gefährliche Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB, die durchaus in der Absicht ausgesprochen wurde, Sie in Furcht und Unruhe zu versetzen (mit dem Ziel eine Ruhe vor Ihnen zu haben).
Polizei und Gericht sind Ihre Möglichkeiten.
MfG
lexlegis
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