Vermieterin verbraucht Strom über "meinen" Stromzä

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paparapa
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Vermieterin verbraucht Strom über "meinen" Stromzä

Beitrag von paparapa » 07.01.2016, 17:12

Hallo an alle, ich habe ein Problem mit meiner Vermieterin und bräuchte einige Ratschläge.

VORGESCHICHTE: Meine Vermieterin (und gleichzeitig auch Nachbarin) wohnt in Wohnung A und ich wohne in Wohnung B. Vor etwa 20 Jahren waren die beiden Wohnungen etwa gleich groß, bis sich die Vermieterin entschied, ihre eigene Wohnung (A) auf Kosten der Wohnung B zu vergrößern. Die kleinere Wohnung (B) wurde seitdem meistens an Studenten vermietet, seit ca. 1,5 Jahren lebe ich in dieser Wohnung.

Die Stromkreise und daher auch die beiden Stromzähler wurden nicht umgebaut. Es wurde aber ein Subzähler eingebaut, welcher den Stromverbrauch des ehemaligen Teils der Wohnung B abmisst, welcher seit dem Umbau zur Wohnung A gehört. Dieser Teil der Stromkosten wurde immer fair durch den Ehemann der Vermieterin abgezogen und selber bezahlt. Die Vermieterin hatte sich nie um irgendwelche Rechnungen gekümmert und alles ihrem Ehemann überlassen.

PROBLEM: Vor einigen Monaten verstarb der Ehemann der Vermieterin. Die Vermieterin leugnet seitdem, dass auch sie einen Teil der Stromkosten über den Stromzähler der Wohnung B verursacht und gab mir eine Stromrechnung für Wohnung B in die Hand und verlangte von mir, dass ich die Kosten alleine bezahle.

Ich habe neulich herausgefunden, dass ich einen Scheinuntermietvertrag habe, die Vermieterin versuchte dadurch das MRG zu umgehen. Ich werde in den nächsten Tagen über die Schlichtungsstelle einen Hauptmietvertrag verlangen.
Da ich einen (Schein)Untermietvetrag hatte, sind die beiden Stromzähler natürlich über die Vermieterin (welche sich als Hauptmieterin ausgab) beim E-Werk angemeldet.

Ich habe in der Zwischenzeit die kompletten Kosten des Stromzählers von Wohnung B selber bezahlt und würde natürlich die von der Vermieterin verursachten Kosten zurückverlangen.

Bin aber Student, habe nicht besonders viel Geld und habe daher Angst, auf den Kosten für irgendwelche Gerichtsverfahren oder Gutachten sitzen zu bleiben. Die Tatsache, dass der Stromzähler für meine Wohnung über die Vermieterin angemeldet ist, bereitet mir besondere Sorgen.

Welche Möglichkeiten habe ich? Kann ich die Vermieterin zwingen, dass sie einen Elektriker in ihre Wohnung hereinlässt um zu überprüfen, ob sie selber Strom über meinen Stromzähler bezieht? Kann ich ein solches Gutachten vor Gericht benutzten?

Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann und bedanke mich im Voraus.



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 10.01.2016, 12:20

Der Stromlieferungsvertrag läuft laut Schverhalt zwischen der Vermieterin selbst und dem Stromunternehmen.

Dann hat überhaupt nur die Vermieterin gegen Sie einen Anspruch auf Zahlung der von Ihnen verbrauchten Stromkosten gemäß § 1358 ABGB.

Wenn Sie nun auch die Kosten der Vermieterin bestritten haben, die Sie nicht hätten zahlen müssen, können Sie diese grundsätzlich schon zurückverlangen.

Ausgehend von einer condictio indebiti, für die es Voraussetzung ist, dass die Verbindlichkeit, auf die geleistet wurde fehlte (kein Vertrag zwischen Ihnen und dem Stromunternehmen) und der Leistende über den Bestand dieser Verbindlichkeit irrte, beruht ihr Anspruch (gegen das Unternehmen) auf Rückzahlung auf § 1431 ABGB.

Wenn es eine von Ihnen vorübergehende bewusste vollständige Schuldübernahme der Stromkosten der Vermieterin mit Regressabsicht war, fußt Ihr Anspruch (gegen die Vermieterin) auf § 1422 ABGB. Dies ist anzunehmen, wenn Sie bewusst fremde Rechnungen begleichen.

In Zukunft würde ich so verfahren, dass die Vermieterin (die ja auch dem Unternehmen gegenüber für die gesamten Stromkosten haftet) die gesamten Stromkosten bezahlt und Sie Protokoll führen, wie viel Strom Sie verbrauchen und Ihr mitteilen, dass Sie Ihnen dann den von Ihnen verbrauchten Anteil, den Sie zu bezahlen haben, schriftlich vorlegen soll.

Wenn sie sich weigert so zu verfahren, können Sie die Vermieterin die ganzen Kosten bestreiten lassen, denn Sie haften ja nicht dem Unternehmen für den Stromverbrauch, da der Stromlieferungsvertrag nicht auf Ihren Namen läuft.

Demnach ist die Vermieterin diejenige, die sich um den Regress Ihnen gegenüber kümmern muss. Wenn Sie dies nicht tut, ist sie selber schuld.

Sie zahlen also am besten keine fremden Rechnungen mehr und warten bitte immer auf einen von der Vermieterin vorgelegten Kostenersatzanspruch.

MfG
lexlegis

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