Seite 2 von 2

Re: WG 2 Hauptmieter, Einer will ausziehen

Verfasst: 01.07.2022, 13:37
von agent_fux
alles2 hat geschrieben:
30.06.2022, 08:47
Man muss schon sehr verzweifelt sein, wenn schon mit der "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" spekuliert wird. Vergiss es, Ihr kratzt nicht mal ansatzweise an diese Grundlage.

Bin mir gerade auch nicht sicher, ob meine vorherige Frage richtig aufgenommen wurde. Wollte vermitteln, dass trotz des Mietvertrages jeder seinen eigenen Weg gehen kann, ohne in der Wohnung verbleiben zu müssen. Mietvertrag bedeutet nicht zwangsläufig, dass man an der Adresse hauptangemeldet sein muss.
G. DIE GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS
Die §§ 1175-1216 ABGB handeln von der „Erwerbsgesellschaft”, die wir heute Gesellschaft bürgerlichen Rechts/GesbR nennen. Gschnitzer bezeichnet sie zu recht als „Mutterboden für ein hochentwickeltes Gesellschaftsrecht, das jetzt im Handelsrecht beheimatet” ist. – Allein der Anwendungsbereich der GesbR ist nach wie vor ein vielfältiger, mag auch die beträchtlich an Bedeutung verloren haben.
Erwerbsgesellschaft
Sie reicht immer noch von der Strassenbaulos-ARGE, über Bürgerinitiativen und verschiedene Interessengemeinschaften (zB von Mietern oder Wohnungseigentümern), bis zu den Bauwerbern eines Selbstbauprojektes. ...
Quelle:

https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap12_0.xml?section-view=true;section=7

Was habe ich da missverstanden?

Re: WG 2 Hauptmieter, Einer will ausziehen

Verfasst: 01.07.2022, 14:30
von alles2
Ich bezweifle, dass Du ein Funktionär einer (gesetzlichen) Interessenvertretung (z.B. MieterHilfe der Stadt Wien) bist, die die Interessen der Mieter vertritt. Solltest Du noch immer nicht folgen können, dann schaue Dir bis nächsten Donnerstag gegen 21 Uhr in der ORF-TVThek die gestrige Sendung "Am Schauplatz: Wohnen um jeden Preis" an. Da ist ein gewisser Mag. Ronald Schlesinger, der für die Wiener Wohnberatungsstelle tätig ist und von Mieter zu Mieter tingelt.