WG 2 Hauptmieter, Einer will ausziehen

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Markus P.
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WG 2 Hauptmieter, Einer will ausziehen

Beitrag von Markus P. » 17.12.2015, 08:15

Hallo,
Ich habe die letzten Tage schon ein bisschen gesucht und wollte mir jetzt mal professionellere Hilfe suchen.

Ich lebe in einer WG mit nem Freund und habe beschlossen mit meiner Freundin zusammenzuziehen (Es gab noch ein paar andere Gründe, auf jeden Fall will ich nicht mehr in einer WG leben).

Da wir beide Hauptmieter sind, ist jetzt die Frage, wie lange ich noch für die Wohnung aufkommen muss. Mein Mitbewohner meinte ich muss solange zahlen bis er, einen für sich geeigneten Nachmieter gefunden hat. Da er bei der Wahl aber ein bisschen wählerisch ist und es nicht so gut läuft, würde ich gerne irgendwie das Mietverhältnis kündigen. Gibt es da Möglichkeiten?
Gemeinschaftlich eine Vereinbarung zu treffen wird leider nichts, da er auf jeden Fall in der Wohnung bleiben will, aber nicht bereit ist meine Miete zu übernehmen. Habe ich irgendeine Chance nicht ewig, für den Mietvertrag zahlen zu müssen(Alleinige Kündigung nach außen zum Vermieter, oder intern irgendwie)?
Ist es möglich, dass ich alleine einen Nachmieter suche und mit diesem ein Untermietverhältnis über mein Zimmer,ohne die Zustimmung des zweiten Hauptmieters, abschließe?

Achja, der Vermieter hätte kein Problem mit nur noch ihm als Hauptmieter und mit der Suche nach nem neuen Untermieter.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe.
Viele Grüße



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 17.12.2015, 13:16

„Mein Mitbewohner meinte ich muss solange zahlen bis er, einen für sich geeigneten Nachmieter gefunden hat.“

In der Regel macht man das auch so (moralisch gesehen); rechtlich gesehen müssen Sie sich dem aber nicht fügen, außer Sie haben mit diesem Freund etwas anderes ausdrücklich vereinbart.

Dazu ist folgendes anzumerken:

Vor Ablauf des Mietvertrages oder der gesetzlichen Mindestfrist (§ 29 Abs 2 MRG) ist diese Vorgehensweise (kein Auszug bevor ein Nachmieter gefunden wird) jedenfalls notwendig; darüber hinaus muss der Vermieter informiert werden und der Mietvertrag muss, bei Eintritt eines Nachmieters in denselben, geändert und daher auch neu vergebührt werden (§ 21 Gebührengesetz 1957).

Wenn Sie als Hauptmieter gegenüber dem Vermieter aber bereits den Vertrag kündigen dürfen (sei es gesetzlich oder vertraglich zulässig) können Sie unter Einhaltung der ausgemachten Kündigungsfrist (in der Regel 3 Monate) oder auch nach Ablauf der ausgemachten Vertragsdauer ohne Rücksicht auf den zweiten noch verbleibenden Hauptmieter das Mietverhältnis aufkündigen und ausziehen.

In diesem Fall sitzen Sie am längeren Hebel, wenn Sie ausziehen wollen und dies auch dürfen (da die vertragliche Mindestdauer hinsichtlich einer Pflicht den Mietzins zu entrichten erreicht ist oder gemäß § 29 Abs 2 MRG- nach 15 Monaten), kann der zweite Hauptmieter nichts dagegen tun, es sei denn Sie haben mit dem verbleibenden Hauptmieter ausdrücklich etwas anderes vereinbart, wie ,dass ein Hauptmieter auch nach Ablauf der zeitlichen Mindestdauer des Mietvertrages oder nach der vom Gesetz erreichten Mindestdauer nur ausziehen darf, wenn er sich um einen Nachmieter kümmert.

Für gewöhnlich haften die Mieter laut Mietvertrag solidarisch für den Mietzins. Dies bedeutet der verbleibende Hauptmieter hat für den Fall, dass Sie ausziehen und er verbleibt, für den ganzen Mietzins aufzukommen; er müsste um dem zu entgehen ebenfalls ausziehen.

Sollten Sie also mit dem zweiten Hauptmieter oder im Hauptmietvertrag nichts anderes vereinbart haben, können Sie nicht gezwungen werden zu warten, bis er sich um einen Nachmieter gekümmert hat (hierfür ist eigentlich die Kündigungsfrist gedacht).

Geben Sie ihm noch eine angemessene Frist einen Nachmieter zu finden, andernfalls kündigen Sie Ihre Verbindlichkeit beim Vermieter und ziehen aus.

Ähnliches gilt im Falle eines Mietverhältnisses, das in den
Nichtanwendungsbereich des MRG fällt.

MfG
lexlegis
Zuletzt geändert von lexlegis am 18.12.2015, 11:19, insgesamt 1-mal geändert.

Markus P.
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Beitrag von Markus P. » 17.12.2015, 14:16

Wow, vielen Danke für die schnelle, für mich positive Antwort. :D

Das mit dem moralischen Standpunkt ist mir bewusst und wird bedacht.

agent_fux
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Re: WG 2 Hauptmieter, Einer will ausziehen

Beitrag von agent_fux » 29.06.2022, 10:07

Guten Tag,

ich bin in einer ähnlich Situation und habe gemeinsam mit meiner nun Ex-Freundin den Mietvertrag der WG unterschrieben. Somit sind wir beide Hauptmieter. Der Mietvertrag ist auf ins. 42 befristet und wir wohnen seit 14 Monaten in der Wohnung. Nun versuche ich seit 10 Monaten zu erwirken, dass sie die Kündigung ebenfalls unterschreibt bzw. sie einer Vertragsänderung zustimmt und sie alleine in der Wohnung bleibt.

Sie verweigert jedoch ihre Mitwirkung und im Vertrag ist auch keine Klausel, dass jeder von uns den Mietvertrag kündigen darf. Kann ich wirklich alleine den Vertrag ggü. dem Vermieter kündigen, wenn er damit einverstanden ist?

Gem. § 830 ABGB kann ich die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen?

alles2
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Re: WG 2 Hauptmieter, Einer will ausziehen

Beitrag von alles2 » 29.06.2022, 10:37

Ich sehe das so:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=6&t=18316#p43979

Den Teil der ABGB halte ich für verfehlt, da Ihr kein Eigentum erworben habt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

agent_fux
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Re: WG 2 Hauptmieter, Einer will ausziehen

Beitrag von agent_fux » 29.06.2022, 10:57

Aus meiner Sicht beinhaltet § 825: "...in und dasselbe Recht mehreren Personen ungetheilt zukommt, besteht eine Gemeinschaft." Unser Recht wäre quasi der Mietvertrag. Insofern meine ich, dass sich § 830 anwenden lässt.

Ok, sowie ich Deinen Beitrag unter dem Link verstanden habe, kann der Vermieter mit meiner Kündigung einverstanden sein, ohne dass es die Zustimmung meiner Ex-Freundin braucht?

alles2
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Re: WG 2 Hauptmieter, Einer will ausziehen

Beitrag von alles2 » 29.06.2022, 14:38

Das Hauptstück hat den Titel "Von der Gemeinschaft des Eigentumes und anderer dinglichen Rechte". Da geht es um die Rechte und Pflichten, die mit dem Eigentum einhergehen. Mit dem Mietvertrag erkenne ich kein Eigentum, sondern lediglich ein Benützungsrecht über fremdes Eigentum.

Du bräuchtest nicht nur den Vermieter auf Deiner Seite, sondern auch die beteiligte Mieterin. Dann kann der Vermieter Dich aus dem Vertrag streichen oder einen neuen aufsetzen.
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agent_fux
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Re: WG 2 Hauptmieter, Einer will ausziehen

Beitrag von agent_fux » 29.06.2022, 15:06

Okay, danke.

agent_fux
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Re: WG 2 Hauptmieter, Einer will ausziehen

Beitrag von agent_fux » 29.06.2022, 15:25

Gibt es sowas wie eine Pflicht an einer Kündigung mitzuwirken? D.h. kann ich meine Ex-Freundin dazu "zwingen" die Kündigung zu unterschreiben?

alles2
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Re: WG 2 Hauptmieter, Einer will ausziehen

Beitrag von alles2 » 29.06.2022, 21:50

Bitte das Stift-Symbol verwenden, wenn ein Beitrag bearbeitet oder ergänzt werden soll. So hätte man es bei einem belassen können.

Es gäbe theoretisch einige Möglichkeiten, die zu abstrakt sein dürften, als dass diese greifen würden. Ich frage daher anders...was spricht dagegen, dass Ihr beide getrennte Wege geht, ohne dass sich was am Mietvertrag ändert? Denn im Prinzip könntet Ihr das unter Euch klären.
Zuletzt geändert von alles2 am 30.06.2022, 08:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: WG 2 Hauptmieter, Einer will ausziehen

Beitrag von agent_fux » 30.06.2022, 08:16

Was dagegenspricht, kann ich nicht genau sagen. Mal sind es ideelle Argumente ihrerseits, wie z.B. Nachbars Katzen oder die schöne Wohnung an sich, im nächsten Gespräch argumentiert sie, dass Ihr Turnusarzt nächstes Jahr im April 2023 endet und sie noch nicht weiß, ob sie in der Gegend bleibt oder wegziehen muss.

Prinzipiell ist es sehr schwer, sie zum Verhandeln zu bringen. Erst als ich im letzten Gespräch anbot, mein gesamtes Möbel inkl. Waschmaschine in der Wohnung zu lassen, war sie auf einmal verhandlungsbereit. Sie "erpresst" mich auch damit, dass ich ihre neu angeschaffte Gartenlounge abkaufen soll und kündigt an, noch mehr zu fordern.

Sie sagte, wenn sie in der Gegend bleibt, übernimmt sie die Wohnung, ich lasse meine Möbel inkl. Waschmaschine da und ich könne ausziehen. Wenn sie wegziehen muss, will sie die Möbel nicht übernehmen. Ich will einfach nicht warten, bis da was entschieden ist. Sie missbraucht mich hier als "Sozialversicherung".

Ich weiß nicht, was ich glauben soll und das zieht sich jetzt schon 10 Monate hin. Mir fehlen die Nerven. Ich will einfach weg von ihr und der Wohnung, kann mir jedoch nicht zweimal Miete leisten. Die Situation ist absolut verfahren.

Ist es möglich, uns als GesbR zu betrachten? Dann könnte das Gesellschaftsrecht angewendet und darauf gedrängt werden, dass sie an der Kündigung mitzuwirken hat?

alles2
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Re: WG 2 Hauptmieter, Einer will ausziehen

Beitrag von alles2 » 30.06.2022, 08:47

Man muss schon sehr verzweifelt sein, wenn schon mit der "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" spekuliert wird. Vergiss es, Ihr kratzt nicht mal ansatzweise an diese Grundlage.

Bin mir gerade auch nicht sicher, ob meine vorherige Frage richtig aufgenommen wurde. Wollte vermitteln, dass trotz des Mietvertrages jeder seinen eigenen Weg gehen kann, ohne in der Wohnung verbleiben zu müssen. Mietvertrag bedeutet nicht zwangsläufig, dass man an der Adresse hauptangemeldet sein muss.
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Re: WG 2 Hauptmieter, Einer will ausziehen

Beitrag von agent_fux » 30.06.2022, 08:55

Ich will nicht für etwas bezahlen, was ich nicht nutze. Sie meinte, ich könne gehen, muss aber weiterhin die Hälfte der Miete entrichten.

alles2
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Re: WG 2 Hauptmieter, Einer will ausziehen

Beitrag von alles2 » 30.06.2022, 11:16

Ich will auch vieles nicht, nur Verträge sollten erfüllt werden. Lässt man sich solidarisch auf etwas ein, kann es nur gemeinsam gelöst werden, möchte man nicht, dass es ausartet. Ändern sich die privaten Umstände, kann weder der Vertrag, der diese nicht berücksichtigen dürfte, was dafür, noch der Vertragspartner, der auf die Einhaltung zählt.
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Re: WG 2 Hauptmieter, Einer will ausziehen

Beitrag von agent_fux » 30.06.2022, 11:20

Gut. Diese Lektion habe ich gelernt. Das nächste Mal werde ich eine Klausel in den Mietvertrag schreiben, dass jede Partei berechtigt ist, aus dem Vertrag auszuscheiden, ohne die Zustimmung des anderen.

Danke für Deine Informationen.

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