alles2 hat geschrieben: ↑30.06.2022, 08:47Man muss schon sehr verzweifelt sein, wenn schon mit der "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" spekuliert wird. Vergiss es, Ihr kratzt nicht mal ansatzweise an diese Grundlage.
Bin mir gerade auch nicht sicher, ob meine vorherige Frage richtig aufgenommen wurde. Wollte vermitteln, dass trotz des Mietvertrages jeder seinen eigenen Weg gehen kann, ohne in der Wohnung verbleiben zu müssen. Mietvertrag bedeutet nicht zwangsläufig, dass man an der Adresse hauptangemeldet sein muss.
Quelle:G. DIE GESELLSCHAFT BÜRGERLICHEN RECHTS
Die §§ 1175-1216 ABGB handeln von der „Erwerbsgesellschaft”, die wir heute Gesellschaft bürgerlichen Rechts/GesbR nennen. Gschnitzer bezeichnet sie zu recht als „Mutterboden für ein hochentwickeltes Gesellschaftsrecht, das jetzt im Handelsrecht beheimatet” ist. – Allein der Anwendungsbereich der GesbR ist nach wie vor ein vielfältiger, mag auch die beträchtlich an Bedeutung verloren haben.
Erwerbsgesellschaft
Sie reicht immer noch von der Strassenbaulos-ARGE, über Bürgerinitiativen und verschiedene Interessengemeinschaften (zB von Mietern oder Wohnungseigentümern), bis zu den Bauwerbern eines Selbstbauprojektes. ...
https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buch/kap12_0.xml?section-view=true;section=7
Was habe ich da missverstanden?