Schräger Wasserschaden / Mietminderung möglich?

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Sepp3
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Schräger Wasserschaden / Mietminderung möglich?

Beitrag von Sepp3 » 21.11.2015, 14:29

Hallo werte Rechtsexperten!

Mein Nachbar unter mir hat einen Wasserschaden. Soweit so schlecht. Die gerufenen Fachmänner haben in seiner Wohnung die Wand aufgestemmt und festgestellt dass dahinter eine nicht gerade kleine Menge Wasser munter vor sich hin rinnt.

In den nächsten drei Tagen kamen die Handwerker dreimal zu uns, konnten aber bis jetzt nicht feststellen woher das Wasser stammt (mit Sicherheit aus unserer Wohnung) ohne die Badezimmer fliesen aufzustemmen. (Die Wohnung dürfte ca. 20-30 Jahre alt sein und es gibt keinerlei Baupläne wo wie welche Leitungen verlaufen.)
Die Hausverwaltung hat ihnen aber untersagt die fliesen aufzustemmen und darum gebeten das Problem "irgendwie" anders zu lösen.
Laut den Handwerkern gibt es aber keine andere Lösung außer der brutalen "Entfernen wir die Fließen und schauen wo es leckt" Methode. Für uns war dieser Schaden nicht ersichtlich, in der Wohnung gab es keinerlei Anzeichen dafür dass es ein Leck gibt.

Wir wurden nun dazu angehalten unseren Hauptwasserhahn geschlossen zu halten "außer wir benötigen dringend Wasser".

Laut Hausverwaltung dürfte in ca. 2 Wochen die Entscheidung gefallen sein ob gestemmt werden darf oder nicht.

Wir müssen wenn wir das Wasser abdrehen laut den Handwerkern auch die Therme ausschalten, welche unsere Heizung befeuert. (Da das leck vielleicht auch mit dem Heizungssystem zusammenhängen könnte.)

Meine Frau hat nun die Möglichkeit einer Mietzinsminderung in den Raum gestellt. Ist das hier denn möglich? Denn wir haben ja eigentlich Zugang zum wasser, nur vergrößern wir den Schaden natürlich wenn wir es aufdrehen.

Meine wichtigsten Fragen:
- Dürfen/Können wir unbesorgt duschen/waschen/geschirrspülen oder könnten wir deswegen Probleme bekommen weil wir ja "mutwillig" das Wasser aufdrehen und damit den Schaden wohl verschlimmern?
- Ist in diesem Fall eine Mietzinsminderung möglich?
- Is es in Ordnung von der Hausverwaltung sich 2 Wochen Zeit zu nehmen um darüber zu entscheiden ob die Handwerker ihre Arbeit fachgerecht erledigen dürfen oder nicht?

Wir sind im Moment etwas ratlos und trauen uns nicht wirklich den Haupthahn aufzudrehen. Womit wir weder waschen, noch duschen noch Heizen können. (Bei einer schlecht isolierten Dachgeschosswohnung und 6 Grad Außentemperatur ist das nicht gerade angenehm.)

Wir fürchten uns im Moment etwas da wir vermuten man will das ganze hinauszögern um uns in zwei wochen vorzuwerfen wir hätten mutwillig den Schaden vergrößert. Wenn wir das finanziell übernehmen müssten wären wir im Moment stark überfordert.

Ich hoff jemand hat hier einen Rat für uns!

Mfg
Sepp



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 23.11.2015, 16:25

Sie zahlen Miete für den Gebrauch der Wohnung (§ 1090 ABGB). Lassen sich Teile des Mietobjekts nicht mehr wie vereinbart gebrauchen, steht Ihnen eine Mietminderung zu (§ 1096 Abs 1 Satz 2 ABGB).

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie das Wasser aufdrehen dürfen oder nicht, rate ich Ihnen zu einer Mail an die Hausverwaltung. Bleiben Sie beim Schriftverkehr, so haben Sie später einen Nachweis.
Unter notwendigen Wasserverbrauch fällt auf jeden Fall Hygiene und Kochen. Ist Ihnen dies nicht oder nur mehr eingeschränkt möglich würde ich zunächst eine außergerichtliche Mietzinsminderung beantragen.
Kommt der Vermieter nicht zur Einsicht, bleibt Ihnen nur der Weg zum Gericht.

Mit freundlichen Grüßen
lexlegis

Sepp3
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Beitrag von Sepp3 » 24.11.2015, 14:33

Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort und werde wie von Ihnen vorgeschlagen verfahren!

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