Verlängerung eines befristeten Mietvertrages
Verfasst: 26.09.2015, 16:10
Guten Tag!
Ich habe eine Frage zur Verlängerung meines Mietvertrages und wäre für jegliche Hilfestellung sehr dankbar!
Zu meiner Ausgangssituation: Ich bin Student und habe vor ca. 2,5 Jahren einen auf 3 Jahre befristeten Mietvertrag abgeschlossen. Nun habe ich von meiner Hausverwaltung einen Brief erhalten, dass mein befristeter Mietvertrag per 22.12.2015 ausläuft und dieser verlängert werden muss - wiederum befristet auf 3 Jahre! So weit so gut....
Da ich allerdings schon am Ende meines Studiums angelangt bin (Diplomprüfung voraussichtlich im April 2015) und ich nach meinem Studium die Wohnung nicht mehr benötige stelle ich mir folgende Frage:
Wenn ich meinen Mietvertrag nun per 22.12.2015 verlängere, besteht dann wiederum eine Mindestmietdauer von 1 Jahr, oder kann ich den verlängerten Mietvertrag (welcher wiederum auf 3 Jahre befristet ist) vorzeitig (also vor Ablauf des ersten Jahres) kündigen?
Wäre doch ziemlich unpassend, wenn ich nun die Verlängerung des Mietvertrages unterzeichnen würde wobei ich ja weiß, dass ich ohnehin in ca. 6 Monaten ausziehen werde!
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mfg
Ich habe eine Frage zur Verlängerung meines Mietvertrages und wäre für jegliche Hilfestellung sehr dankbar!
Zu meiner Ausgangssituation: Ich bin Student und habe vor ca. 2,5 Jahren einen auf 3 Jahre befristeten Mietvertrag abgeschlossen. Nun habe ich von meiner Hausverwaltung einen Brief erhalten, dass mein befristeter Mietvertrag per 22.12.2015 ausläuft und dieser verlängert werden muss - wiederum befristet auf 3 Jahre! So weit so gut....
Da ich allerdings schon am Ende meines Studiums angelangt bin (Diplomprüfung voraussichtlich im April 2015) und ich nach meinem Studium die Wohnung nicht mehr benötige stelle ich mir folgende Frage:
Wenn ich meinen Mietvertrag nun per 22.12.2015 verlängere, besteht dann wiederum eine Mindestmietdauer von 1 Jahr, oder kann ich den verlängerten Mietvertrag (welcher wiederum auf 3 Jahre befristet ist) vorzeitig (also vor Ablauf des ersten Jahres) kündigen?
Wäre doch ziemlich unpassend, wenn ich nun die Verlängerung des Mietvertrages unterzeichnen würde wobei ich ja weiß, dass ich ohnehin in ca. 6 Monaten ausziehen werde!
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mfg