Kosten für Ersatz von Herd, Ofen, Boiler, ...
Verfasst: 15.09.2015, 20:42
Hallo, alle zusammen!
Es ist soweit. Eine Wohnung wurde endlich gefunden, die Vorlage des Mietvertrages liegt vor mir... aber eine Klausel bereitet mir Sorgen. Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann, da am Donnerstag ein Termin mit dem Vermieter stattfindet.
Und zwar steht im Vertrag:
"Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand auf seine Kosten in gutem Zustand zu erhalten und allfällige Beschädigungen unverzüglich zu beheben.
Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf das Recht, die Instandhaltung im Inneren des Mietobjektes zu fordern, sofern es nicht die bauliche Substanz betrifft.
Der Mieter verpflichtet sich, die erforderlichen Schönheitsreparaturen, unter anderem Reparieren und Anstreichen der Wände und Decken, in der Wohnung auszuführen."
So weit, so gut...
Ist es aber rechtlich gesehen in Ordnung wie es weiter geht?
"Weiters Schlösser, Rolläden, Licht- und Klingelanlagen, ferner sämtliche Installationen und sanitäre Einrichtungsgegenstände (wie Boiler usw.), sowie Herde, Öfen und Fußböden pfleglich zu behandeln, instandzuhalten bzw. im Falle eines Ersatzes die Kosten zu übernehmen. Der Mieter ist auch verpflichtet, zerbrochene Glasscheiben unverzüglich auf eigene Kosten wieder einzusetzen."
Was ist, wenn der Geschirrspüler, Boiler, Herd, Ofen, ... den Geist nach ein paar Monaten aufgibt? Laut Vertrag, muss der Mieter ja die Kosten übernehmen. Passt das so oder gehört diese Klausel gestrichen?
Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe!
Es ist soweit. Eine Wohnung wurde endlich gefunden, die Vorlage des Mietvertrages liegt vor mir... aber eine Klausel bereitet mir Sorgen. Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann, da am Donnerstag ein Termin mit dem Vermieter stattfindet.
Und zwar steht im Vertrag:
"Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand auf seine Kosten in gutem Zustand zu erhalten und allfällige Beschädigungen unverzüglich zu beheben.
Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf das Recht, die Instandhaltung im Inneren des Mietobjektes zu fordern, sofern es nicht die bauliche Substanz betrifft.
Der Mieter verpflichtet sich, die erforderlichen Schönheitsreparaturen, unter anderem Reparieren und Anstreichen der Wände und Decken, in der Wohnung auszuführen."
So weit, so gut...
Ist es aber rechtlich gesehen in Ordnung wie es weiter geht?
"Weiters Schlösser, Rolläden, Licht- und Klingelanlagen, ferner sämtliche Installationen und sanitäre Einrichtungsgegenstände (wie Boiler usw.), sowie Herde, Öfen und Fußböden pfleglich zu behandeln, instandzuhalten bzw. im Falle eines Ersatzes die Kosten zu übernehmen. Der Mieter ist auch verpflichtet, zerbrochene Glasscheiben unverzüglich auf eigene Kosten wieder einzusetzen."
Was ist, wenn der Geschirrspüler, Boiler, Herd, Ofen, ... den Geist nach ein paar Monaten aufgibt? Laut Vertrag, muss der Mieter ja die Kosten übernehmen. Passt das so oder gehört diese Klausel gestrichen?
Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe!