Betriebs und Heizkostenabrechnung
Verfasst: 03.09.2015, 21:51
Hallo,
ich bin am 2. Juni in eine Mietwohnung eingezogen und heute hat mir der Vermieter die Betriebs und Heizkosten von 2014 vorgelegt und gesagt, der neue Mieter ist rechtlich verpflichtet die Kosten des Vormieters zu tragen. Es handelt sich um einen Betrag von ca. € 640,00. Die Anlage, in der die Wohnung liegt, ist im Privatbesitz wird aber durch eine Immobilientreuhand verwaltet.
Der Abrechnungszeitraum wurde vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 für beide verrechnet, wobei die Einzelabrechnung der Heizkosten am 20.04.2015 erstellt wurde und die Betriebskosten, besondere Aufwendungen und sonstige Kosten der Bewirtschaftung von der Immobilientreuhand am 08.06.2015 ausgestellt wurde. Die Frist für die Einsicht in die Originalbelege zu nehmen wurde bis zum 31.08.2015 gewährt.
Habe ich irgendeine Möglichkeit gegen diesen Betrag und die Vorgehensweise anzukämpfen?
Ich bitte um Rat.
Vielen Dank im Voraus.
ich bin am 2. Juni in eine Mietwohnung eingezogen und heute hat mir der Vermieter die Betriebs und Heizkosten von 2014 vorgelegt und gesagt, der neue Mieter ist rechtlich verpflichtet die Kosten des Vormieters zu tragen. Es handelt sich um einen Betrag von ca. € 640,00. Die Anlage, in der die Wohnung liegt, ist im Privatbesitz wird aber durch eine Immobilientreuhand verwaltet.
Der Abrechnungszeitraum wurde vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 für beide verrechnet, wobei die Einzelabrechnung der Heizkosten am 20.04.2015 erstellt wurde und die Betriebskosten, besondere Aufwendungen und sonstige Kosten der Bewirtschaftung von der Immobilientreuhand am 08.06.2015 ausgestellt wurde. Die Frist für die Einsicht in die Originalbelege zu nehmen wurde bis zum 31.08.2015 gewährt.
Habe ich irgendeine Möglichkeit gegen diesen Betrag und die Vorgehensweise anzukämpfen?
Ich bitte um Rat.
Vielen Dank im Voraus.