Kündigung Mieter Einfamilienhaus & Grund
Verfasst: 02.09.2015, 08:43
Hallo,
ich habe jetzt diesen passus gefunden:
"Ist das MRG aber tatsächlich nicht anwendbar, greifen lediglich die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). Der Mieter genießt in diesen Fällen keinen Kündigungsschutz, das heißt der Vermieter ist bei einer Kündigung nicht an bestimmte Gründe, sondern nur an bestimmte Kündigungstermine gebunden. Zudem unterliegt die Bildung des Mietzinses im Nichtanwendungsbereich grundsätzlich keinen Beschränkungen (Ausnahmen gibt es, wie z.B. „Wucher“)."
Ich vermiete, wie im Mietvertrag vereinbart, einen "… Grundstückskörper mit Einfamilienhaus samt Nebengebäuden … ". Der Mietvertrag wurde rückwirkend per 1. März 2014 abgeschlossen.
Kann ich dem Miter ohne Grüne - unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglich festgeschriebenen Kündigungsfrist - kündigen?
Danke
ich habe jetzt diesen passus gefunden:
"Ist das MRG aber tatsächlich nicht anwendbar, greifen lediglich die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). Der Mieter genießt in diesen Fällen keinen Kündigungsschutz, das heißt der Vermieter ist bei einer Kündigung nicht an bestimmte Gründe, sondern nur an bestimmte Kündigungstermine gebunden. Zudem unterliegt die Bildung des Mietzinses im Nichtanwendungsbereich grundsätzlich keinen Beschränkungen (Ausnahmen gibt es, wie z.B. „Wucher“)."
Ich vermiete, wie im Mietvertrag vereinbart, einen "… Grundstückskörper mit Einfamilienhaus samt Nebengebäuden … ". Der Mietvertrag wurde rückwirkend per 1. März 2014 abgeschlossen.
Kann ich dem Miter ohne Grüne - unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. vertraglich festgeschriebenen Kündigungsfrist - kündigen?
Danke