Einbruch, Tür Beschädigung
Verfasst: 01.09.2015, 12:18
Hallo,
Folgendes Ereignis:
Gestern wurde bei uns in der Mietwohnung eingebrochen und die Tür beschädigt.
Es liegt keine Haushaltsversicherung oder sonstiges bei mir vor.
Nun die Frage: Wer haftet für die beschädigte Tür? Muss ich als Mieter für diesen Schaden bezahlen?
Was ist mit Mietrechtsgesetzt §6 Wiederherstellungspflicht ?
Vom Vermieter kam spontan nur die Aussage, dass ich Probleme habe, wenn ich keine Versicherung haben.
Muss der Vermieter laut § 6 MRG wirklich nur zu dem Betrag zahlen, den die Versicherung übernimmt? Was wenn keine Wohngebäudeversicherung bei Ihm vorliegt?
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG David
Folgendes Ereignis:
Gestern wurde bei uns in der Mietwohnung eingebrochen und die Tür beschädigt.
Es liegt keine Haushaltsversicherung oder sonstiges bei mir vor.
Nun die Frage: Wer haftet für die beschädigte Tür? Muss ich als Mieter für diesen Schaden bezahlen?
Was ist mit Mietrechtsgesetzt §6 Wiederherstellungspflicht ?
Vom Vermieter kam spontan nur die Aussage, dass ich Probleme habe, wenn ich keine Versicherung haben.
Muss der Vermieter laut § 6 MRG wirklich nur zu dem Betrag zahlen, den die Versicherung übernimmt? Was wenn keine Wohngebäudeversicherung bei Ihm vorliegt?
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG David