Hallo,
Folgendes Ereignis:
Gestern wurde bei uns in der Mietwohnung eingebrochen und die Tür beschädigt.
Es liegt keine Haushaltsversicherung oder sonstiges bei mir vor.
Nun die Frage: Wer haftet für die beschädigte Tür? Muss ich als Mieter für diesen Schaden bezahlen?
Was ist mit Mietrechtsgesetzt §6 Wiederherstellungspflicht ?
Vom Vermieter kam spontan nur die Aussage, dass ich Probleme habe, wenn ich keine Versicherung haben.
Muss der Vermieter laut § 6 MRG wirklich nur zu dem Betrag zahlen, den die Versicherung übernimmt? Was wenn keine Wohngebäudeversicherung bei Ihm vorliegt?
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG David
Einbruch, Tür Beschädigung
Der Vermieter wird sicher Anzeige erstattet haben und sich als Privatbeteiligter dem Verfahren anschließen. Es war nicht Ihre Tür, sondern die des Vermieters. Er hat dafür zu sorgen, dass der Mietgegenstand tauglich ist und zwar auf seine Kosten. Repariert oder ersetzt er sie nicht, dann haben Sie Anspruch auf Mietzinsminderung.
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