Unwirksame Klauseln -> Unwirksamer Vertrag?
Verfasst: 13.08.2015, 19:26
Hallo allerseits!
Ich will mich gleich mal für die aufgewendete Zeit bedanken, kann die Hilfe gerade echt brauchen!
Gleich zur Sache:
Angenommen ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter bereits abgeschlossen und der Mieter wohnt im entsprechenden Bestandsobjekt.
Dieser enthält aber nicht rechtskräftigte Klauseln und Klauseln, welche direkt gegen das Gesetz verstoßen (verschiedene Klauseln im Vertrag, Rechtsunkräftigkeit/Unwirksamkeit beruhend auf Paragraphen in MRG, ABGB, KSchG und OGH Sprüchen).
Folgt aus dieser Unwirksamkeit dann eine Teilunwirksamkeit der einzelnen Klauseln oder wird aus dieser eine gesamte Unwirksamkeit des Mietvertrages abgeleitet und dieser für ungültig erklärt?
Beispiel: Es werden im Vertrag "weitere wichtige Kündigungsgründe für den Vermieter" im Bezug auf § 30 MRG festgelegt.
Allerdings: § 30 MRG ABsatz 3: "Eine Vereinbarung, wonach dem Vermieter das Kündigungsrecht unbeschränkt oder in einem weiteren als dem vorstehend bestimmten Maß zustehen soll, ist rechtsunwirksam."
Zudem Enthält der Vertrag eine salvatorische Klausel:
"Der Bestand dieses Vertrages wird nicht durch eine allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen desselben berührt. Eine allfällige unwirksame Bestimmung ist durch eine andere gültige und zulässige Bestimmung zu ersetzen die dem Sinn und Zweck der wegfallenden Bestimmung entspricht."
Allerdings wäre diese Klausel wegen dem zweiten Satz ebenfalls meines Erachtens nach nicht rechtskräftig basierend auf § 6 Abs 3 KSchG.
Die Wohnung fällt in den Vollanwendungsbereich des MRG!
Ich würde mich ausgesprochen über eine Auskunft diesbezüglich freuen!
Vielen Dank!
Ich will mich gleich mal für die aufgewendete Zeit bedanken, kann die Hilfe gerade echt brauchen!
Gleich zur Sache:
Angenommen ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter bereits abgeschlossen und der Mieter wohnt im entsprechenden Bestandsobjekt.
Dieser enthält aber nicht rechtskräftigte Klauseln und Klauseln, welche direkt gegen das Gesetz verstoßen (verschiedene Klauseln im Vertrag, Rechtsunkräftigkeit/Unwirksamkeit beruhend auf Paragraphen in MRG, ABGB, KSchG und OGH Sprüchen).
Folgt aus dieser Unwirksamkeit dann eine Teilunwirksamkeit der einzelnen Klauseln oder wird aus dieser eine gesamte Unwirksamkeit des Mietvertrages abgeleitet und dieser für ungültig erklärt?
Beispiel: Es werden im Vertrag "weitere wichtige Kündigungsgründe für den Vermieter" im Bezug auf § 30 MRG festgelegt.
Allerdings: § 30 MRG ABsatz 3: "Eine Vereinbarung, wonach dem Vermieter das Kündigungsrecht unbeschränkt oder in einem weiteren als dem vorstehend bestimmten Maß zustehen soll, ist rechtsunwirksam."
Zudem Enthält der Vertrag eine salvatorische Klausel:
"Der Bestand dieses Vertrages wird nicht durch eine allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen desselben berührt. Eine allfällige unwirksame Bestimmung ist durch eine andere gültige und zulässige Bestimmung zu ersetzen die dem Sinn und Zweck der wegfallenden Bestimmung entspricht."
Allerdings wäre diese Klausel wegen dem zweiten Satz ebenfalls meines Erachtens nach nicht rechtskräftig basierend auf § 6 Abs 3 KSchG.
Die Wohnung fällt in den Vollanwendungsbereich des MRG!
Ich würde mich ausgesprochen über eine Auskunft diesbezüglich freuen!
Vielen Dank!