Hallo!
Ich habe einen mündlichen Mietvertrag in einem Haus, in dem zwei weitere Wohneinheiten vermietet werden (Mieteinnahmen/Monat ca. 1200Euro, manchmal 1.600Euro). Die Miete ist pauschal und auf ein Konto zu überweisen. Es wurde kein Mietvertrag angefertigt (Lediglich Unterschrift dass ich eingezogen bin und Kaution gezahlt habe) und demnach auch keiner vergebührt. Die Vermietung auf diese Weise erfolgt seit 20 Jahren. Der Hauseigentümer ist nicht die selbe Person, welche die Wohnungen vermietet. Da es Probleme gibt und ich in Frieden ausziehen und mich gegebenenfalls bei krummen Dingen wehren möchte, möchte ich gerne wissen, ob es rechtens ist, hier keine Steuer zu entrichten und ob man das bei einem Amt (bsp Finanzamt?) überprüfen lassen kann?
Danke schon mal für Antworten!
Mit besten Grüssen, Dorina
Sind Mieteinnahmen immer steuerpflichtig?
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der Einkommensteuer (§ 27 EStG).
Sie vermuten also seit 20 Jahren, dass die Mieteinnahmen nicht dem Finanzamt gemeldet wurden und wollen sich nun gegen diese "krummen Dinge" wehren? Da werden von der Finanzpolizei aber einige Fragen auf Sie zukommen.
Sie vermuten also seit 20 Jahren, dass die Mieteinnahmen nicht dem Finanzamt gemeldet wurden und wollen sich nun gegen diese "krummen Dinge" wehren? Da werden von der Finanzpolizei aber einige Fragen auf Sie zukommen.
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