Kratzer am Parkettboden - Vermieter fordert Ausbesserung600€

Forum für Rechtsfragen bei Abschluß eines Mietvertrages, Beendigung eines Mietverhältnisses, usw.
Antworten
Hemine Wander
Beiträge: 2
Registriert: 10.06.2015, 15:40

Kratzer am Parkettboden - Vermieter fordert Ausbesserung600€

Beitrag von Hemine Wander » 10.06.2015, 15:58

Hallo zusammen,

ich habe ein Frage zur Abnutzung meines Parkettbodens.

Seit 6 Monaten wohne ich in einer Wohnung zur Miete und zieh jetzt wieder aus. Leider sind beim Verrutschen einiger Möbel ein paar Kratzer im Boden entstanden. Laut aktueller Rechtslage entspricht aber genau dieser Fall einer allgemeinen Abnutzungserscheinung. ( http://www.wohnnet.at/wohnen/umzug/norm ... nung-18700 )

Nun will der Mieter allerdings den gesamten (!) Boden des Zimmers für etwa 600€ abschleifen lassen oder alternativ die betroffenen Bretter austauschen lassen.

Laut Mietvertrag steht es mir aber auch zu, einen Gutachter auf Kosten des Vermieters zu verlangen, ob es eine Abnutzungserscheinung darstellt oder doch ein Schaden ist, der ausgebessert gehört.

Meine Frage ist nun, ob ich mich auf diesen Streit einlassen soll, da mir der Vermieter auch schon seinen Rechtsschutz und eine Gerichtsverhandlung angedroht hat, sollte ich ihm nicht innerhalb einer Woche der Ausbesserung zustimmen.

Habt ihr einen Rat für mich, wie ich mich weiter verhalten soll?

Hier sind Bilder der Kratzer:

https://drive.google.com/folderview?id= ... sp=sharing

Vielen Dank,
liebe Grüße, Hermine[/url]



BatLB
Beiträge: 68
Registriert: 01.06.2013, 22:28

Beitrag von BatLB » 10.06.2015, 16:06

Es wäre definitiv klug, einen Gutachter zu konsultieren. Weiters, da ihr Vermieter bereits Rechtschutz eingeschalten hat, empfehle ich Ihnen dies auch zu tun.

Die Kratzer sind mMn gravierende Schäden, die normalen Abnutzungserscheinungen (Vorallem bei 6 Monaten!) nicht zwangsläufig entsprechen. Dies muss ein Fachkundiger beurteilen.

lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 10.06.2015, 17:53

Der Mieter zahlt den Mietzins für den Gebrauch der Wohnung. Die mit dem Gebrauch verbundenen Abnützungserscheinungen des Mietobjekts (leichte Kratzer im Boden, Bohrlöcher in der Wand) sind mit dem Mietzins abgegolten; die Kaution darf dafür nicht zurückbehalten oder verwendet werden.

Die Kratzer am ersten Foto lassen aber tatsächlich auf nicht bloß gebrauchsübliche Abnützungen schließen.

Beim Verstellen von Möbeln ist unter Schonung des Bodens vorzugehen. Durch das sorglose Verrücken der Möbel sind die tiefen Kratzer im Boden entstanden. Sie hätten die Möbel heben oder mit weichen Aufklebern versehen können. Es stellt zumindest ein von Ihnen veranlasstes sorgfaltswidriges Verhalten dar, wodurch der Schaden entstanden ist. Dies ist von einem Gutachter zu klären; war es nicht möglich die Möbelstücke ohne diese Kratzer zu verstellen, unterliegt es wieder dem gewöhnlichen Gebrauch.

Ob es notwendig ist den gesamten Boden zu sanieren oder ob eine Naturalrestitution anderweitig stattfinden kann muss geklärt werden (§ 1323 ABGB). Der Vermieter darf eine Sanierung nicht auf eigene Faust vornehmen, sondern muss Ihnen dazu die Gelegenheit geben. Am besten Sie kümmern sich um die Schadenbehebung der betroffenen Stellen und erkundigen sich dazu bei den zuständigen Fachkräften.

MfG lexlegis

Hemine Wander
Beiträge: 2
Registriert: 10.06.2015, 15:40

Beitrag von Hemine Wander » 11.06.2015, 10:55

Danke für Eure Antworten!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 75 Gäste