Folgender Sachverhalt:
Ein Mietobjekt wird auf eine Dauer von 5 Jahren an 3 Personen vermietet; alle 3 Personen stehen im Mietvertrag als Hauptmieter. Die Vergebührung des Mietvertrages beträgt 288 Euro.
Noch vor Ablauf des ersten Jahres möchte ein Hauptmieter ausziehen und bemüht sich um einen Nachmieter. Der Vermieter ist mit diesem Wechsel einverstanden, wobei das Ganze so ablaufen soll, dass der Nachmieter anstelle des einen Hauptmieters in den Vertrag (ebenso als Hauptmieter) eintreten soll.
Geplant ist, die erste und die letzte Seite (Daten und Unterschriften) des Mietvertrages zu ändern.
Meine Frage an die Kollegen lautet, ob bei einer Änderung des Mietvertrages ,wie oben erwähnt, eine Vergebührung erneut anfällt.
Bitte um eine ausreichend begründete Auskunft.
MfG lexlegis
Vergebührung
So wie es aussieht ist eine erneute Gebühr zu entrichten.
Bei einer Vertragsübernahme, wie in diesem Fall angestrebt, muss laut VwGH eine erneute Gebühr bezahlt werden.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... te=bestand*
Auch bei einer Änderung des alten Vertrages ist dies der Fall (§ 21 GebG)
https://findok.bmf.gv.at/findok?executi ... ssungsNr=1
Bei einer Vertragsübernahme, wie in diesem Fall angestrebt, muss laut VwGH eine erneute Gebühr bezahlt werden.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... te=bestand*
Auch bei einer Änderung des alten Vertrages ist dies der Fall (§ 21 GebG)
https://findok.bmf.gv.at/findok?executi ... ssungsNr=1
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