Ich habe bitte wieder eine Frage an einen Fachmann und zu folgendem Thema!!!
Wie ist das, wenn man eine Almhütte schon über 20 Jahren benutzt und der Besitzer einen Teil seiner Grundbesitzes samt dieser Hütte an jemand anderen ganz still und leise verkauft hat und von dem man erst nach fast einem Jahr in Kenntnis gesetzt worden ist?
Gilt dann diese Nutzungsvereinbarung mit dem Vorbesitzer und die immer nach 10 Jahren verlängert wurde, also von 1994-2004 und dann von 2004-2014 weiterhin, oder ist mit dem Verkauf dieser Grundfläche samt der Hütte, diese Vereinbarung für den neuen Besitzer dann nicht mehr bindend??
Verkauft wurde das alles angeblich im Jänner 2014.
Bitte um Aufklärung. Danke.
Nutzungsvereinbarung für eine Almhütte
Das Nutzungsrecht wird laut Nutzungsvereinbarung immer um 10 jahre verlängert, sofern kein Teil kündigt. Wenn es sich bei der Vereinbarung um Miete oder Pacht handelt wird der Vertrag nicht durch den Umstand aufgehoben, dass das Bestandstück einen neuen Eigentümer hat. Genauere Informationen welche Art von Nutzungsvereinbarung (Miete, Leihe oder Pacht) vorliegt, wären hilfreich.
Es könnte jedoch auch so sein, wie Batlb schreibt. Wie gesagt mehr Infos wären hilfreich.
Es könnte jedoch auch so sein, wie Batlb schreibt. Wie gesagt mehr Infos wären hilfreich.
Gibt es ein genaues Verkaufsdatum des Grundstücks bzw. Datum für den Pachtvertrag? 2004-2014 ist relativ schwammig. 1.1.2004 bis 31.12.2014 wären nämlich 11 Jahre.
Allerdings ist es wie gesagt sehr wahrscheinlich, dass einfach der Pachtvertrag ausgelaufen ist und nicht mehr erneuert wird, weil der neue Besitzer daran kein Interesse hat.
Allerdings ist es wie gesagt sehr wahrscheinlich, dass einfach der Pachtvertrag ausgelaufen ist und nicht mehr erneuert wird, weil der neue Besitzer daran kein Interesse hat.
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