Folgendes Problem:
Vor dem Einziehen in meine nun ehemalige Wohnung wurde mit dem Vermieter mündlich vereinbart, dass statt der ersten Monatsmiete ein Boden für ein Zimmer auf meine Kosten verlegt wird. Die Rechnung habe ich dazu nach einem Jahr nicht mehr und kann auch von der Parkett-Firma nicht mehr rückverfolgt werden.
Die Art des Bodens wurde (nach vorherigen Vorzug von Bambus) mir überlassen. Wieder nur mündlich vereinbart.
Dieses Mail habe ich heute indirekt von meiner Vermieterin erhalten:
"durch den auszug von frau K. musste festgestellt werden, dass kein weisser bambusboden wie vereinbart verlegt wurde. Dass die rechnung verloren gegangen ist, ist ein unangenehmer zufall, dass sie dadurch für uns als vermieter nicht in die abschreibung zu bringen ist und der monat meitfreistellung von EUR 1097,22 nun voll zu buche schlägt.
Da es sich nicht um den vereinbarten boden handelt stellt sich nun die frage, was verlegt wurde (holz, holzart, lamit,usw) und der quadratmeter gekostet hat.. Weiters – wenn der boden bei einer firma gekauft wurde – welche firma war das und dann givt es auch die möglichkeit, eine duplikatsrechnung anzufordern.
Alles leider sehr lästige kleinliche aber trotzdem notwendig fragen, da die kaution von EUR 1000,00 an frau K. zur Auszahlung ansteht und ein eventueller Differenzbetrag zum Abzug zu bringen wäre!"
Wie sollte ich nun am besten vorgehen (wenn alles nur mündlich vereinbart war)?
Vielen Dank im Vorhinein!
Mündliche Vereinbarung / Parkett gegen Erstmiete
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Dass der Vermieter explizit Bambusboden verlangt hat, können Sie abstreiten, hierfür gibt es keine Beweise, außer der Aussage des Vermieters und Ihrer Aussage. Überlässt der Vermieter Ihnen die Geschäftsführung ohne konkrete hinweise (schriftliche Hinweise), wird er vor Gericht schlechte Karten haben. Dem Vermieter ist meines Erachtens dadurch kein Schaden entstanden. Dass er sich bereit erklärte den Mietzins gegen die Sanierungskosten des Bodens (ungeachtet der Relation) aufzuwägen, geht zu seinen Lasten. Die Grundvereinbarung (neuer Boden) wurde erfüllt. Der Typus des Bodens ist eine sich nicht auf die funktionelle Eigeschaft beziehende Nebensache. Sie haben sich wie vereinbart um die Sanierung des Bodens auf eigene Kosten gekümmert und es gibt keine Anhaltspunkte, dass explizit Bambusboden verlangt wurde. Die Erwähnung in der Mail, dass dies so gewesen sei, reicht nicht aus. Sehr dünnes Substrat..
Verbucht er es tatsächlich als „Schaden“, schießt er sich selber ins Knie, denn dann würde die Präklusivfrist des § 1111 ABGB greifen. Die Präklusivfrist für eine Beanstandung beträgt ein Jahr nach Auszug des Mieters, danach gibt es keine Möglichkeit mehr. Es hätte ihm also früher auffallen müssen. Jetzt bereits nach dem Auszug eines weiteren Mieters damit daherzukommen, ist definitiv zu spät.
So wie ich das sehe, will er jetzt mit dem neuen Boden (auf Ihre Kosten) und dem Mietzins davonkommen. Das kann er sich abschminken.
Verbucht er es tatsächlich als „Schaden“, schießt er sich selber ins Knie, denn dann würde die Präklusivfrist des § 1111 ABGB greifen. Die Präklusivfrist für eine Beanstandung beträgt ein Jahr nach Auszug des Mieters, danach gibt es keine Möglichkeit mehr. Es hätte ihm also früher auffallen müssen. Jetzt bereits nach dem Auszug eines weiteren Mieters damit daherzukommen, ist definitiv zu spät.
So wie ich das sehe, will er jetzt mit dem neuen Boden (auf Ihre Kosten) und dem Mietzins davonkommen. Das kann er sich abschminken.
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