Mieter vermietet Wohnung ohne selbst drinnen zu wohnen
Verfasst: 19.04.2015, 03:01
Hallo,
ich bitte um zahlreiche Antworten zu folgendem Thema:
In der Wohnung nebenan untervermietet der Nachbar die Wohnung ohne selbst drinnen zu wohnen!
Es sind laut Untermieterin insgesamt 3 Leute, welche zur Untermiete sind. (Die Wohnung selbst hat ca. 180m2).
Wenn man die Untervermieterin fragt, ob der Hauptmieter da sei, heißt es, dass er auch ein Zimmer hat und dass er auch da sei; nur komischerweise ist er auf Nachfrage nie anzutreffen. (Da der Nachbar bereits in den Vorjahren untervermietet hat, hat die Hausverwaltung auf Nachfrage meinerseits angegeben, dass er auch untervermieten darf - allerdings lebte er früher tatsächlich in der Wohnung, im Gegensatz zu jetzt!)
Allerdings ist der Hauptmieter seit Jänner 2015 nicht mehr von mir gesehen worden; er holt sich lediglich nur die Post ab und geht anschließend gleich wieder.
Dazu muss ich noch sagen, dass der Nachbar im Herbst 2014 noch gesagt hat, dass er sich die Wohnung alleine nicht mehr leisten könne und das er vorhat, wieder Untermieter zu finden; nach 1 Jahr könne er es sich dann leisten, in eine andere Wohnung zu ziehen.
Anscheinend konnte er es sich bereits jetzt leisten, auszuziehen.
Da die WG immer wieder Feste feiert, es laut ist und deren Gäste einen nachts aus dem Bett läuten, möchte ich nun wissen, ob er überhaupt untervermieten darf, wenn er gar nicht in der Wohnung lebt und wie man es beweisen kann, dass er gegen ein Gesetz verstößt. (Ich bin nicht der Eigentümer seiner Wohnung!)
Vielen Dank!
ich bitte um zahlreiche Antworten zu folgendem Thema:
In der Wohnung nebenan untervermietet der Nachbar die Wohnung ohne selbst drinnen zu wohnen!
Es sind laut Untermieterin insgesamt 3 Leute, welche zur Untermiete sind. (Die Wohnung selbst hat ca. 180m2).
Wenn man die Untervermieterin fragt, ob der Hauptmieter da sei, heißt es, dass er auch ein Zimmer hat und dass er auch da sei; nur komischerweise ist er auf Nachfrage nie anzutreffen. (Da der Nachbar bereits in den Vorjahren untervermietet hat, hat die Hausverwaltung auf Nachfrage meinerseits angegeben, dass er auch untervermieten darf - allerdings lebte er früher tatsächlich in der Wohnung, im Gegensatz zu jetzt!)
Allerdings ist der Hauptmieter seit Jänner 2015 nicht mehr von mir gesehen worden; er holt sich lediglich nur die Post ab und geht anschließend gleich wieder.
Dazu muss ich noch sagen, dass der Nachbar im Herbst 2014 noch gesagt hat, dass er sich die Wohnung alleine nicht mehr leisten könne und das er vorhat, wieder Untermieter zu finden; nach 1 Jahr könne er es sich dann leisten, in eine andere Wohnung zu ziehen.
Anscheinend konnte er es sich bereits jetzt leisten, auszuziehen.
Da die WG immer wieder Feste feiert, es laut ist und deren Gäste einen nachts aus dem Bett läuten, möchte ich nun wissen, ob er überhaupt untervermieten darf, wenn er gar nicht in der Wohnung lebt und wie man es beweisen kann, dass er gegen ein Gesetz verstößt. (Ich bin nicht der Eigentümer seiner Wohnung!)
Vielen Dank!