Hallo,
Die Hausverwaltung verrechnet bei der Betriebskostenabrechnung 400 Euro für Taubenkotreinigung. Nun wollte ich diesbezüglich wissen ob diese in Wirn generell behördlich vorgeschrieben ist oder diese nur verrechnet werden darf wenn das behördlich zuvor angeordnet wurde. Ist die Forderung der Hausverwaltung berechtigt?
Danke für eventuelle Antworten
Taubenkotreinigung bei Betriebskostenabrechnung
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