Hallo!
Folgende Ausgangssituation:
Ich habe ein Zimmer (ca25 m²) angemietet. Es befindet sich in einem ein Familien Haus. Im EG wohnt der Sohn der Vermieterin (Vermieterin wohnhaft in Deutschland und ihr Sohn ist zum Teil Eigentümer). Im OG befinden sich 3 Schlafzimmer die separat vermietet werden, eine Küche, ein separates WC und ein geräumiges Bad mit einem weiteren WC. Diese Räume stehen den Mietern des OG zu Verfügung.
Mietvertrag:
Im Mietvertrag ist vereinbart das Besuch nur 2x pro Woche bei mir übernachten darf (Nur am WE!). Für jede Nacht in der Besuch bei mir nächtigt, kann der Vermieter 12,-€ in Rechnung stellen.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Meine Freundin schläft mittlerweile bis zu 5 Nächte pro Woche bei mir und der Vermieter droht mir jetzt mit dem Rausschmiss! Ist dies rechtens eine Besuchsbeschränkung im Mietvertrag zu verankern? Des weiteren würde mich interessieren ob der Vermieter wirklich 12,-€ je Nacht verlangen kann! (Würde meine Freundin jede Nacht bei mir schlafen würden sich die Kosten durch diese 12,-€ Vereinbarung auf eine gesamt Monatsmiete pro Monat belangen!)
Zur Info, laut mündlicher Abmachung habe ich mich nicht an diese Beschränkung zu halten, jedoch kam mir der Vermieter jetzt mit der Aussage:" Tja, du hast es ja unterschrieben...".
Mittlerweile wirkt sich diese Situation gewaltig auf meine Partnerschaft aus und ich möchte wissen wer hier im recht ist! Danke im Voraus für alle Antworten! LG
Besuchsrecht
Sind Sie in dieser Wohnung Hauptmieter oder Untermieter?
Prinzipiell gilt, dass sie in ihrer Mietwohnung empfangen dürfen wen Sie wollen. Dafür darf keine Gebühr verlangt werden oder auf eine bestimmte Anzahl an Nächten eingeschränkt werden.
Allerdings muss zwischen Besuch und Gebrauchsüberlassung unterschieden werden. Wenn die Freundin eine eigene Wohnung hat, allerdings pro Woche einige Nächte bei Ihnen bleibt, ist dies völlig legitim und darf im Sinne des Hausrechts nicht untersagt werden.
Sollten Sie die Fristlose Kündigung erhalten, wenden Sie sich unbedingt an einen Anwalt. Konfrontieren Sie auch ihren Vermieter damit, dass er Ihnen Besuch in einer bezahlten Mietwohnung oder angemietetem Zimmer nicht untersagen darf.
Ein Link zur deutschen Situation: http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/ ... -1.3663678
Nimmt sich aber auch in Österreich nicht viel. Sie dürfen zu Besuch haben wen sie wollen.
Prinzipiell gilt, dass sie in ihrer Mietwohnung empfangen dürfen wen Sie wollen. Dafür darf keine Gebühr verlangt werden oder auf eine bestimmte Anzahl an Nächten eingeschränkt werden.
Allerdings muss zwischen Besuch und Gebrauchsüberlassung unterschieden werden. Wenn die Freundin eine eigene Wohnung hat, allerdings pro Woche einige Nächte bei Ihnen bleibt, ist dies völlig legitim und darf im Sinne des Hausrechts nicht untersagt werden.
Sollten Sie die Fristlose Kündigung erhalten, wenden Sie sich unbedingt an einen Anwalt. Konfrontieren Sie auch ihren Vermieter damit, dass er Ihnen Besuch in einer bezahlten Mietwohnung oder angemietetem Zimmer nicht untersagen darf.
Ein Link zur deutschen Situation: http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/ ... -1.3663678
Nimmt sich aber auch in Österreich nicht viel. Sie dürfen zu Besuch haben wen sie wollen.
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