Auftragsvergabe der Hausverwaltung
Verfasst: 22.03.2015, 12:08
Hallo,
wir (Eigentümergemeinschaft 169) haben seit Jahren mit unserer Hausverwaltung das Problem, dass die Konditionen der Ausschreibungen (Außenflächenreinigung, Grünanlagenpflege und Tiefgaragenreinigung) mit der dann stattfindenden Auftragsvergabe nicht übereinstimmen.
Ausschreibungs-Text z. B.: "Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, über alle für die Erfüllung gegenständlicher Leistungen die erforderlichen Gewerbeberechtigungen zu verfügen. . . . Die Durchführung der o. a. Leistungen/Arbeiten/Lieferungen hat durch den Auftragnehmer selbst zu erfolgen."
Tatsächlich ist es so, dass der Zuschlag dann an eine Firma geht, die nur über nur "eine" Gewerbebrechtigung (Gärtner) verfügt und für die weiteren Arbeiten Subunternehmen beschäftigen muss, die die entsprechenden Gewerbeberechtigung innehaben. Es haben sich an der Ausschreibung aber auch Firmen beteiligt, die über sämtliche Berechtigungen verfügen und nur ein minimal höheres Angebot abgegeben haben (300 Euro bei einem Gesamtauftragsvolumen von mehr als 23.000 Euro). Mit diesen Firmen wurde seitens der Hausverwaltung nicht einmal nachverhandelt. Leider ist unsere Anlage mit 169 Eigentümern sehr groß, und es ist schwierig bis unmöglich, hier eine qualifizierte Mehrheit zusammenzubringen. Meine Frage lautet: Was können wir als Minderheit gegen diese "freizügige" Auslegung der eigenen Ausschreibung durch die Hausverwaltung tun?
Gibt es zu diesem Thema schon gerichtliche Entscheidungen?
Für eine rasche Antwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Franz
wir (Eigentümergemeinschaft 169) haben seit Jahren mit unserer Hausverwaltung das Problem, dass die Konditionen der Ausschreibungen (Außenflächenreinigung, Grünanlagenpflege und Tiefgaragenreinigung) mit der dann stattfindenden Auftragsvergabe nicht übereinstimmen.
Ausschreibungs-Text z. B.: "Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, über alle für die Erfüllung gegenständlicher Leistungen die erforderlichen Gewerbeberechtigungen zu verfügen. . . . Die Durchführung der o. a. Leistungen/Arbeiten/Lieferungen hat durch den Auftragnehmer selbst zu erfolgen."
Tatsächlich ist es so, dass der Zuschlag dann an eine Firma geht, die nur über nur "eine" Gewerbebrechtigung (Gärtner) verfügt und für die weiteren Arbeiten Subunternehmen beschäftigen muss, die die entsprechenden Gewerbeberechtigung innehaben. Es haben sich an der Ausschreibung aber auch Firmen beteiligt, die über sämtliche Berechtigungen verfügen und nur ein minimal höheres Angebot abgegeben haben (300 Euro bei einem Gesamtauftragsvolumen von mehr als 23.000 Euro). Mit diesen Firmen wurde seitens der Hausverwaltung nicht einmal nachverhandelt. Leider ist unsere Anlage mit 169 Eigentümern sehr groß, und es ist schwierig bis unmöglich, hier eine qualifizierte Mehrheit zusammenzubringen. Meine Frage lautet: Was können wir als Minderheit gegen diese "freizügige" Auslegung der eigenen Ausschreibung durch die Hausverwaltung tun?
Gibt es zu diesem Thema schon gerichtliche Entscheidungen?
Für eine rasche Antwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Franz