Mietzinsminderung

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DerMieter
Beiträge: 2
Registriert: 26.01.2015, 13:12

Mietzinsminderung

Beitrag von DerMieter » 26.01.2015, 14:15

Hallo Forenmitglieder,

würde euch gerne meinen aktuellen Fall schildern, um mich bei anstehenden Verhandlungen besser positionieren zu können.

Aktuell wohne ich in einer Wohnung mit einer Gesamtfläche von etwa 35m2. Die Aufteilung gestaltet sich wie folgt: Wohn-/Schlafraum, Vorraum, Küche und Bad.

Vor 3 Monaten habe ich bei meinem Vermieter einen Großflächigen Schimmelbefall in Küche und Bad gemeldet. Dabei ist in der Küche jede Wand in unterschiedlichem Ausmaß betroffen, am schlimmsten jedoch die Aussenwand. Hier erstreckt sich ein schwarzer Schimmel auf einer Fläche von etwa 3m (Länge) x 1m (Höhe). Im Bad beginnt er etwa auf Kinnhöhe am Ablussrohr und breitet sich dann nach oben hin über die Wand aus.

Im Zuge der Bestandsaufnahme durch eine Firma, die Schimmelbeseitigung durchführt, wurde auch ein Wasserschaden in der Wand im Badezimmer diagnostiziert.
Vor 2 Wochen hat mir dann ein Installateur im Auftrag meines Vermieters ein Loch in die Duschwand geschlagen, um den Schaden freizulegen. Seit dieser Zeit ist meine Dusche nicht benutzbar.
Jetzt sollen demnächst Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, wobei die Dusche für mindestens weitere 3 Wochen unbenutzbar bleibt. Zusätzlich wird in meinem Badezimmer ein Trocknungsgerät aufgestellt, welches dann 24h / Tag seinen Dienst verrichten soll. Die Trocknungszeit ist mit 18 Tagen veranschlagt.

Wie lange die Sanierungsarbeiten in der Küche dauern sollen wurde mir noch nicht gesagt. Da aber Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd und Kühlschrank entfernt werden müssen, habe ich für diese Zeit keine Möglichkeit die Küche zu nutzen.

Ich persönlich hätte vermutet, dass die Wohnung auf Grund dieser Einschränkungen nicht bewohnbar ist und mir entweder ein Ersatzquartier oder zumindest eine 100%ige Mietzinsminderung erwartet. Die unverbindliche Auskunft bei meinem Anwalt hat jedoch etwas Ernüchterung gebracht. Dieser meinte, dass mir für Schimmel etwa 10% Mietminderung / betroffenem Zimmer zustehen und für die kaputte Dusche noch mal etwa 20%. Wenn ich das so aufsummiere bekomme ich bestenfalls 40% Mietminderung, kann aber mehr als 3 Wochen nicht duschen (von den vergangenen 2 Wochen ganz zu schweigen), bzw. muss den Lärm eines Trocknungsgerätes ertragen und kann die Küche über einen noch nicht festgelegten Zeitraum nicht nutzen. Von etwaiger Geruchsbelästigung durch die Schimmelentfernung und Staub, der beim Entfernen der Fliesen im Bad ensteht, will ich jetzt gar nicht erst anfangen :)

Wie seht ihr das, bzw. was würdet ihr unternehmen? Sind 40% Mietminderung in diesem Fall gerechtfertigt? Mein Vermieter hat zunächst mal 25% Mietminderung angeboten, was ich allerdings sehr wenig finde.

Vielen Dank schon mal im Voraus!



Hubert Neubauer
Beiträge: 677
Registriert: 07.08.2012, 08:42

Beitrag von Hubert Neubauer » 26.01.2015, 17:11

Die Auskung vom Anwalt wird nicht so weit danebenliegen:

http://www.arbeiterkammer.at/beratung/k ... ieren.html

DerMieter
Beiträge: 2
Registriert: 26.01.2015, 13:12

Beitrag von DerMieter » 27.01.2015, 09:05

Danke für den Link!

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