Hallo Forenmitglieder,
ich hab da mal eine Frage zum gesetzlichen Kündigungszeitraum für Wohnungen und ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen, da ich glaube unser Vermieter bindet uns Studenten da einen Bären auf.
Der Mietvertrag ist für eine Wiener Wohnung geschrieben worden. Der Mietvertrag besteht seit 2003 wurde aber durch anfallende Zusatzvereinbarungen bei Hauptmieterwechsel weiter ausgebaut (siehe Anhang). Wir können anscheinend nur laut dieser Vereinbarung kündigen:
§2 Mietdauer: Das Mietverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann von beiden Vertragsteilen unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Quartals gerichtlich aufgekündigt werden, soferne einer Kündigung nicht zwingende gesetzliche Gründe entgegenstehen. Der Mieter verzichtet auf die Aufkündigung des Mietverhältnisses bis *abgelaufenes Datum* (3 Jahre). Der Vermieter ist berechtigt, die vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages aus den Gründen des §1181 ABGB zu erklären.
Da die gesetzliche Kündigungsfrist bei Mietverträgen normalerweise bei 3 Monaten liegt, wollte ich fragen, ob der Vermieter nur vertraglich den Schein wart, dass wir zu seinen Bedingungen kündigen müssigen, aber das in Wirklichkeit gar nicht zulässig ist ?! Wir wissen nicht weiter.
Wir haben unsere Informationen von hier: http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba ... 29&mvpa=35
Wir würden uns wirklich über jede Hilfe freuen. Die geschwärzten Mietverträge findet ihr hier:
http://www.file-upload.net/download-101 ... t.pdf.html
http://www.file-upload.net/download-101 ... g.pdf.html
Liebe Grüße
Stefan
Gesetzliche Kündigungsfrist
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