Rückforderung Betriebskosten
Verfasst: 14.01.2015, 21:49
Im Zuge der Abklärung ob das zu meiner Wohnung gehörige Zubehör auch im Grundbuch eingetragen ist, musste ich feststellen, dass bei meinem Kaufvertrag der Wohnung der Wohnungseigentumsvertrag des Nachbarhauses inkludiert ist.
Bei Durchsicht des im Grundbuch ausgewiesenen Wohnungseigentumsvertrages ist vereinbart, dass die Bewirtschaftungskosten nicht nach der Nutzfläche, sondern der Wohnfläche aufzuteilen ist. Entgangener Verlust seit Ankauf 2003 € 1.232,00. Wie lange können Betriebskosten nachgefordert werden. Kann ich aufgrund falscher Abrechnung die Hausverwaltung belangen oder ist eine Neuberechnung zu Lasten der Eigentumsgemeinschaft notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Schoissingeyer
Bei Durchsicht des im Grundbuch ausgewiesenen Wohnungseigentumsvertrages ist vereinbart, dass die Bewirtschaftungskosten nicht nach der Nutzfläche, sondern der Wohnfläche aufzuteilen ist. Entgangener Verlust seit Ankauf 2003 € 1.232,00. Wie lange können Betriebskosten nachgefordert werden. Kann ich aufgrund falscher Abrechnung die Hausverwaltung belangen oder ist eine Neuberechnung zu Lasten der Eigentumsgemeinschaft notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Schoissingeyer